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Zu grossen Einfluss des Bundesrats auf den kantonalen Richtplan und damit verbundene zusätzliche Unsicherheit und bürokratische Hürden

1. September 2017

Interpellation Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher), und Edith Saner, CVP, Birmenstorf, vom 29. August 2017 betreffend zu grossen Einfluss des Bundesrats auf den kantonalen Richtplan und damit verbundene zusätzliche Unsicherheit und bürokratische Hürden

Text und Begründung:
Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Aargau endlich nach über fünf Jahren unter Vorbehalt und mit Änderungen genehmigt. Dabei fordert er unter anderem im Kapitel S 1.6 Weiler den Kanton auf, die bestehenden Weilerzonen auf ihre Bundesrechtskonformität hin zu überprüfen und das Richtplankapitel so anzupassen, dass eine Ergänzung der Bausubstanz nicht mehr möglich sein soll. Dazu soll auch der Zonenperimeter eng um die bestehenden Bauten gezogen werden. Der Kanton Aargau hat diese Möglichkeit der Ergänzung der Bausubstanz bisher aus Sicht der Interpellanten sehr restriktiv angewendet. Hie und da gab es aber dadurch eine gesamthaft bessere Lösung.

Noch kritischer wird das Kapitel L 3.2 Entwicklungsgebiete Landwirtschaft vom Bundesrat verurteilt. So wurden Planungsanweisungen nicht genehmigt, die bislang unnötige Planungsverfahren verhindert haben. Der Vorschlag im kantonalen Richtplan, sich vor allem an der Grösse eines Bauvorhabens zu orientieren, war für alle Beteiligten ein unbürokratischer Weg mit klaren Vorgaben. Im Zuge einer auf allen Stufen erforderlichen Entbürokratisierung ist es unverständlich, dass diese Lösung vom Bund abgelehnt wird.

Dies führt nun dazu, dass in diesem Bereich weiterhin Rechtsunsicherheit besteht und geplante Vorhaben verhindert oder verzögert werden. Ähnlich ergeht es wohl Gemeinden, die in der Nutzungs-planung stehen und gleichzeitig die Weilerzonen ändern oder zumindest überprüfen müssen.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie kommt es, dass der Bund den kantonalen Richtplan so lange nicht genehmigt hat und dadurch in fast jeder Gemeinde, welche die kommunale Nutzungsplanung anpasste, für Verzögerungen und Unsicherheiten führte?
  2. Ist es tatsächlich Aufgabe des Bundes, einen kantonalen Richtplan so detailliert zu prüfen und zu hinterfragen und gleich auch noch direkt zu korrigieren?
  3. Was für Möglichkeiten hat der Grosse Rat überhaupt noch, der ja den kantonalen Richtplan in dieser Form so genehmigt hat und jetzt vom Bund übersteuert wird?
  4. Erachtet es der Regierungsrat nicht auch als bemühend, dass der Kanton so langsam aber sicher von Bundesbern regiert wird? Wenn ja, was gedenkt er dagegen zu tun?
  5. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass der Bund im Kapitel L 3.2 hier zu strikte Vorgaben macht und die gute Aargauer-Lösung unnötig ablehnt?
  6. Was für Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zu ergreifen, damit die gute Aargauer Lösung doch noch beibehalten werden kann?
  7. Ist es richtig, dass die Lösung im Bereich der Weilerzonen, die bestehende Bausubstanz zu ergänzen, bislang im Aargau sehr restriktiv gehandhabt wurde?
  8. Ist es aus Sicht der Regierung auch störend, dass dieser kleine und begrenzte Spielraum in den Weilerzonen nun auch wegfällt?
  9. Was für zusätzliche Möglichkeiten in den Weilerzonen bestehen denn nun gegenüber den Landwirtschaftszonen überhaupt noch?

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