Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Einwanderungsinitiative für den Standort Aargau

15. September 2015

Postulat Marianne Binder, Baden und Martin Steinacher, Gansingen vom 15. September 2015 bezüglich wirtschaftsfreundlicher Umsetzung der Einwanderungsinitiative für den Standort Aargau

Text
Der Regierungsrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie er auf kantonaler Ebene dem Entscheid des Schweizer Volkes zur Masseneinwanderungsinitiative Rechnung tragen will. Einerseits muss die Zuwanderung begrenzt werden, andererseits darf kein volkswirtschaftlicher Schaden für unseren Kanton entstehen.

Begründung
Der Entscheid des Schweizer Volkes vom 9. Februar 2014 ist zu akzeptieren und die Zuwanderung muss folglich begrenzt werden. Die Zeit drängt. Die Regierung des Kantons Aargau muss jetzt Szenarien entwickeln, damit durch die Umsetzung des Artikels 121a möglichst wenig wirtschaftlicher Schaden im Kanton Aargau entsteht. Dabei soll die Regierung abklären, wie gross der effektive Bedarf an ausländischen Arbeitsplätzen im Kanton ist und sich rechtzeitig dafür einsetzen, dass allen für unseren Kanton vitalen Branchen genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die Regierung soll in diesem Bericht auch erläutern, welche Massnahmen sie vorsieht, um den Inländervorteil durchzusetzen.

Engagiere dich