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Wirkungsvolle gesetzliche Grundlagen im Einsatz gegen Randalierer und Hooligans

11. Mai 2015

Motion der CVP-Fraktion (Sprecherin Marianne Binder-Keller, Baden) vom 5. Mai 2015 betreffend wirkungsvolle gesetzliche Grundlagen im Einsatz gegen Randalierer und Hooligans

Text:
Es seien praxistaugliche gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Personen, welche die polizeilichen Anordnungen bei Kundgebungen oder Sportveranstaltungen nicht befolgen, schnell und unbürokratisch durch die Kantonspolizei gebüsst werden können.

Begründung:
§ 34 des Aargauer Polizeigesetzes vom 6. Dezember 2005 (SAR Nr. 531.200) enthält eine Wegweisungs- oder Fernhaltenorm, die unter anderem bei Sportveranstaltungen zur Anwendung kommen kann, um Ausschreitungen besser unter Kontrolle zu halten. Verstösse dagegen sollten ähnlich zu einem Bussensystem, das im Strassenverkehr zur Anwendung kommt, geahndet werden. In Bayern hat sich ein solches System im Einsatz gegen das Ärgernis des Hooliganismus und der Gewaltbekämpfung im Umfeld von Sportveranstaltungen offenbar bewährt. (Siehe Bayrisches Versammlungsgesetz von 2008 mit Geldbussen, wenn jemand zum Beispiel eine untersagte Versammlung nicht unverzüglich verlässt, verbotene Gegenstände mit sich führt oder sich Beamten widersetzt). Zwar sieht das Schweizerische Strafgesetzbuch in Art. 292 StGB, den Straftatbestand Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung vor oder in Art. 286 StGB die Hinderung einer Amtshandlung. Doch im Einsatz gegen Hooligans und gewaltbereite Personen erweisen sich diese Strafbestimmungen als zu wenig wirkungsvoll, weil sie langwierige Verfahren nach sich ziehen, die dann wiederum vor allem den Steuerzahler belasten.
Ich ersuche den Regierungsrat deshalb, neue, praxistaugliche gesetzliche Grundlagen vorzuschlagen und zu schaffen, mit welchen auf schnelle und unbürokratische Weise, diejenigen auf dem Platz gebüsst werden können, welche die polizeilichen Anweisungen im Zusammenhang mit Kundgebungen und Sportveranstaltungen nicht befolgen. Gemäss den Hinweisen, welche aus Polizeikreisen übermittelt wurden, würde dies die Polizeiarbeit vereinfachen und unterstützen, sowie die Verursacher von konkreten Risiken und Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit auf wirkungsvollere Weise zur Kasse bitten als dies heute der Fall ist.

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