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Weniger Prämien für die Armen?

12. Dezember 2017

Bericht zum Geschäft 17.255 des Grossen Rates, 12. Dezember 2017

Bei der Behandlung des Dekrets zur Prämienverbilligung (DPV) hat die beschlossene Kürzung von 10 Millionen in der Ratsdebatte zu einer unnötigen Polemik bei fehlender Sachlichkeit geführt.

Es ist nichts wie richtig und menschlich, dass bedürftige Menschen diese Prämienverbilligungen beanspruchen dürfen.
Die Zusammenhänge sind jedoch komplex und wenn mehrere Köche kochen, verdirbt dies bekanntlich den Brei. Dem Parlament ist es bereits am 15. Dezember 2015 gelungen das Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) so anzupassen, dass an der letzten Sitzung eine kongruente Vorlage vorlag. Es ist durch die Einführung des bereinigten Steuereinkommens gelungen, dass die richtigen Personen mehr Prämienverbilligungsbeiträge erhalten als vor der Gesetztesanpassung.

Für das Jahr 2017 zeigt sich, dass bei den festgesetzten Parametern durch die Regierung das Budget um netto 20 Mio. zu hoch angesetzt war. Für das Jahr 2018 hatten bis Ende Oktober 40% von möglichen Bezügern ihren Antrag noch nicht gestellt. Die Anmeldefrist läuft Ende Jahr ab. Es stellt sich die Frage: Wieso haben diese Leute ihr Gesuch nicht eingereicht? So einfach wie heute war ein Antrag noch nie.

In Anbetracht dieser Ausgangslage darf das Budget um 10 Mio. nach unten korrigiert werden, ohne dass dabei gespart werden muss. Sehr erstaunlich ist es aus Sicht der CVP-Fraktion, dass gerade eine SVP-Regierungsrätin ein mit aller Wahrscheinlichkeit massiv zu hohen Kantonsbeitrag beantragte.

Der Kanton Aargau kann heute mit weniger Geld den richtigen Personen mehr Geld auszahlen, dies ist eine beispielhaft gute Sozialpolitik.

Andreas Meier
Grossrat CVP, Klingnau.

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