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Weitergabe von Daten von Gemeinde zu Gemeinde bei Wohnortswechseln von unkooperativen Sozialhilfeempfänger/-innen

1. Juli 2015

Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon (Sprecherin), und Ruedi Donat, CVP, Wohlen, vom 30. Juni 2015 betreffend Weitergabe von Daten von Gemeinde zu Gemeinde bei Wohnortswechseln von unkooperativen Sozialhilfeempfänger/-innen

Text und Begründung:
Die freie Wohnsitzwahl gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, so unbestritten auch für Menschen, die von der Sozialhilfe abhängig sind. Hat ein Bürger, eine Bürgerin ausstehende Steuerzahlungen, so besteht bei einem Wohnortwechsel der Betroffenen eine diesbezügliche geregelte Meldepflicht an die neue Wohngemeinde, auch über die Kantonsgrenze hinweg. Dies wird auf Gemeindeebene sehr geschätzt und die Daten vertraulich zur Kenntnis genommen. Im Kanton Aargau verfügen wir über eine Säumigerliste bei absichtlich ungedeckten Krankenkassenzahlungen, eine schwarze Liste existiert für ungeeignete Lehrkräfte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen etc. Störend ist nun aber, dass wir keine Liste von unkooperativen Sozialhilfebezüger/-innen oder eine diesbezügliche Meldepflicht haben. Dies diente dem Schutz der neuen und abnehmenden Gemeindebehörde. Sozialhilfetourismus existiert und könnte ev. verhindert werden, d. h. Menschen, die unser Sozialsystem missbrauchen, könnten schneller erkannt und zur Rechenschaft gezogen werden. Generell wäre ein Meldesystem für die Gemeinden in Bezug auf Planung, Budgetierung, Bearbeitung des (neuen) Dossiers sehr hilfreich. Lücken in Bezug auf Informationsfluss zwischen den Amtsstellen könnten geschlossen werden.

Aus diesen Umständen heraus, bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum existiert im Kanton Aargau keine Liste, respektive Übersicht über die Sozialhilfebezüger und insbesondere über unkooperative Sozialhilfeempfänger, welche unser System missbrauchen?
2. Welches Gesetz und auf welcher Stufe müsste geändert oder geschaffen werden, um diesem negativen Umstand begegnen zu können?
3. Wie handhaben dies andere Kantone?

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