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Weitere Sparmassnahmen von 80 Millionen Franken bei Wegfall der Grundbuchgebühren und weitere Massnahmen

2. November 2015

Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecher Ralf Bucher, Mühlau) vom 27. Oktober 2015 betreffend weitere Sparmassnahmen von 80 Millionen Franken bei Wegfall der Grundbuchgebühren und weitere Massnahmen

Text und Begründung:
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat ein knapp ausgeglichenes Budget 2016, was aber nur dank der Entnahme aus der Ausgleichsreserve möglich ist. Diese steht ab 2017 nicht mehr zur Verfügung. Entsprechend liegen negative Ergebnisse in den Planjahren vor. Nun drohen verschiedene geplante Massnahmen aufgrund der Mehrheit von SVP und FDP ebenfalls wegzufallen, die in der Gesamtsumme bis zu 80 Mio. Franken ausmachen könnten.
Die CVP-Fraktion findet die Reduktion der Grundbuchgebühr zu diesem Zeitpunkt ein völlig falsches Signal. Denn grundsätzlich werden Steuern an einem Ort gesenkt, wo es weder langfristig noch nachhaltig zu einem attraktiveren Wirtschaftsstandort führt. Oder geht der Bevölkerungszuwachs im Aargau der SVP und der FDP zu wenig schnell? Mit dem Wegfall des Steueranteils auf den Grundbuchgebühren (Gemengsteuer) würden dem Kanton in den Planjahren rund 36 Mio. Franken fehlen. Mit der angekündigten Erhöhung des Eigenmietwerts sind 14 Mio. Mehreinnahmen geplant und auch die Begrenzung des Pendlerabzugs fällt mit 13 Mio. ins Gewicht. Weiter ist eine Steuerfusserhöhung um 1 % geplant, was weitere 18 Mio. einbringt.
Die oben erwähnten Massnahmen könnten durch den Grossen Rat abgelehnt werden und eine Steuererhöhung ist grundsätzlich zu vermeiden. Die CVP will aber zwingend ausgeglichene Planjahre und fordert deshalb vom Regierungsrat eine Auswahl an weitergehenden Massnahmen, um nicht mit der Ablehnung der Massnahmen schlussendlich negative Planjahre zu budgetieren. Und von pauschalen Kürzungen, um dann doch noch positive Ergebnisse zu erhalten, hält die CVP wenig, da das Parlament die Verantwortung abgeben würde.

Wir bitten deshalb den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist der Regierungsrat bereit, spätestens vor der Budgetdebatte im Grossen Rat, weitere Sparmassnahmen im Umfang von rund 80 Millionen zu präsentieren, um dem Grossen Rat die Konsequenzen einer Ablehnung der vorgeschlagenen oben genannten Massnahmen (Reduktion Grundbuchgebühr, Nichtanpassung des Eigenmietwertes, Begrenzung des Pendlerabzugs, Steuererhöhung) aufzuzeigen?
2. Wenn Nein, weshalb nicht?
3. Könnte der Regierungsrat mit Pauschalkürzungen besser leben?

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