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Die Mitte Aargau begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen des Waldgesetzes – mit einigen Abstrichen

1. September 2022

Die Mitte Aargau unterstützt die meisten der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des Waldgesetzes, beurteilt aber insbesondere die vorgeschlagene Regelung bezüglich der «Förderung der Verwendung von Holz» kritisch.

Anerkannt wird insbesondere der Handlungsbedarf im Bereich der Schutzwaldpflege, dies aufgrund der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Mitte Aargau ist mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Umsetzungsmassnahmen einverstanden. Allerdings müssen ihrer Ansicht nach die neuen zusätzlichen Beiträge der Einwohnergemeinden an die Schutzwaldpflege bei der finanziellen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden berücksichtigt werden.

Begrüsst werden von der Mitte Aargau auch die Möglichkeit der Einwohnergemeinden, in ihren Nutzungsplanungen im Wald Freizeitzonen festzulegen, die Zusammenfassung der Waldstrassenpläne in einem gesamtkantonalen Plan in elektronischer Form und insbesondere auch die neue Möglichkeit zum Dokumentenverkehr mit den Behörden in elektronischer Form. Unbestritten sind für die Mitte Aargau auch die Streichung des Instrumentes Waldentwicklungsplan sowie die Änderungen bei den Verfahrensbestimmungen sowie die vorgeschlagenen redaktionellen Anpassungen.

Eignung des Baustoffs muss Priorität haben
Kritisch beurteilt die Mitte Aargau hingegen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bezüglich «Förderung der Verwendung von Holz», «Mehrwertsteuer» und «Eigentümerhaftung im Wald».

Für die Mitte Aargau geht der Regierungsrat zu weit, wenn bei kantonalen Bauten Holz grundsätzlich als vorgegebener Baustoff gilt. Holz ist auch für die Mitte Aargau ein sehr sinnvoller, meist auch regionaler, Baustoff. Doch die Eignung des Baustoffes für eine bestimmte Baute muss noch immer Priorität haben. Die Mitte Aargau favorisiert eine Regelung, wonach die Möglichkeit zum Einsatz des Baustoffes Holz bei der Realisation einer Baute des Kantons immer auch geprüft werden muss.

Die Mitte Aargau begrüsst zwar, dass die Waldeigentümer/innen durch den Gesetzgeber vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen geschützt werden sollen. Sie erachtet es aber als fraglich, ob sich die Waldeigentümer/innen auf Grund der übergeordneten Gesetzgebung bei Schäden vollständig der Haftung entziehen können.

Mit dem vom Regierungsrat vorgeschlagenen Vorgehen bezüglich Mehrwertsteuer ist zwar das Problem des Kantons gelöst. Nicht aber dasjenige der Waldeigentümer, welche der Mehrwertsteuerpflicht unterworfen sind: Für diese bedeutet dieses Vorgehen eine klare Verminderung der Unterstützungs-Beiträge.

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