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Vorgehen und Massnahmen bei der neuen kantonalen Tarifordnung der Pflegefinanzierung

2. September 2016

Interpellation Edith Saner, CVP, Birmenstorf (Sprecherin), und Dr. Markus Dieth, CVP, Wettingen, vom 30. August 2016 betreffend Vorgehen und Massnahmen bei der neuen kantonalen Tarifordnung der Pflegefinanzierung

Text und Begründung:
Am 18. August 2016 haben die Gemeinden ein Informationsschreiben vom Departement Gesundheit und Soziales (DGS) zu der neuen kantonalen Tarifordnung im Bereich Pflegefinanzierung ab 1. Januar 2017 erhalten. Zu einem Zeitpunkt, wo die Budgets für das kommende Jahr in einer Mehrheit der Gemeinden bereits erstellt sind.
Mit der Tariferhöhung folgt das DGS laut Schreiben weitgehend einem Antrag des Vereins Aargaui-sche Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (VAKA). Der gültige Stundenansatz von Fr. 61.40 wird um Fr. 1.90 angehoben auf Fr. 63.30, was einer Erhöhung von 3.1 % entspricht. Diese Erhöhung geht im Rahmen der Restkostenfinanzierung voll zulasten der Gemeinden.
Die höheren Kosten werden vor allem den steigenden Löhnen des Pflegepersonals und den komplexeren Pflegesituationen zugeschrieben.
Zugleich ist aber bekannt, dass Institutionen mit spezialisierten und ausgewiesenen Angeboten (wie z. B. Palliative Care, Gerontopsychiatrie, Demenz etc.) separate Leistungsverträge mit entsprechender Vergütung von Seite Kanton erhalten. Bekannt ist auch, dass ab 1. Januar 2016 jede Langzeitinstitution definierte Betreuungsleistungen im Rahmen der Demenz aufgrund einer ärztlichen Diagnosestellung dem Klienten/der Klientin zusätzlich in Rechnung stellen kann (max. Fr. 20.– pro Tag). Bekannt ist auch, dass laut den neusten Zahlen der kantonalen Clearingstelle die Pflegestufen nicht angestiegen sind (so wurde es auf jeden Fall der Regionalplanungsgruppe Baden Regio kommuniziert) und somit auch nicht generell von komplexeren Pflegesituationen gesprochen werden kann.
Aus all diesen Feststellungen wird der Regierungsrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Aufgrund welcher konkreter Zahlen und Fakten hat das Departement Gesundheit und Soziales entschieden, den Pflegetarif zu erhöhen (wie werden die komplexeren Pflegesituationen ausgewiesen)?
  2. Wie erklärt sich der Regierungsrat die Begründung, dass die Pflegesituationen anspruchsvoller sind, somit besser ausgebildetes Pflegepersonal benötigt wird und zugleich bereits definierte Be-treuungsleistungen wie z. B. Demenz in Rechnung gestellt werden können?
  3. Wie viele Langzeitinstitutionen im Kanton haben für spezialisierte Pflege einen separaten Leis-tungsauftrag und wie ist gewährleistet, dass Klientinnen und Klienten dort platziert sind, wo sie die entsprechende spezialisierte Pflege erhalten?
  4. Seit vielen Jahren werden Fachpersonen Gesundheit und Fachpersonen Betreuung ausgebildet. Diese Fachkräfte sind bestens für die Langzeitpflege ausgebildet. Auf welche Zahlen bezieht sich das Departement Gesundheit und Soziales, wenn begründet wird, dass mehr diplomiertes Pflegepersonal zu höheren Löhnen angestellt werden muss? Inwieweit wird überprüft, weshalb nicht vermehrt Fachpersonen Gesundheit und Fachpersonen Betreuung angestellt werden, die in tiefe-ren Lohnstufen sind als Dipl. Pflegefachpersonen (im Sinne eines guten Grade-mix) und aufgrund ihrer Ausbildung sehr gut in Langzeitinstitutionen eingesetzt werden können?
  5. Wie stellt sich der Regierungsrat vor, dass die Gemeinden die Tariferhöhung ins Budget 2017 aufzunehmen haben, wenn der Budgetprozess an vielen Orten schon abgeschlossen ist?
  6. Wie und zu welchem Zeitpunkt wurden die Gemeinden und die Regionalplanungsverbände über die mögliche Tariferhöhung einbezogen und vorinformiert?

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