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Die Mitte kritisiert Verlust der Bürgernähe und befürchtet Verteuerung der Verfahren

15. November 2022

Mit der vorliegenden Revision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) wird eine Klärung, Verbesserung und Ergänzung einzelner Gesetzesbestimmungen, die Professionalisierung des Dolmetscherwesens sowie die Umsetzung der digitalen Transformation angestrebt. Die materiellrechtliche Umsetzung dieser drei Schwerpunkte überzeugt die Mitte nicht. Durch die relativ grosszügige Aufnahme von Regelungen, welche aufgrund ihrer langjährigen Anwendung in der Praxis bereits als Selbstverständlichkeit gelten, droht das aktuelle VRPG seinen Charakter als kurzes, prägnantes Verfahrensgesetz zu verlieren.

Das Projekt «Professionalisierung des Dolmetscherwesens» betrifft alle Instanzen der Verwaltung und Gerichte und sollte deshalb gesamtheitlich eingeführt werden.

Noch ist nicht klar, wie die angestrebte Professionalisierung des Dolmetscherwesens konkret erreicht werden soll und wie dem von der Die Mitte-Fraktion von Anfang an geforderten Grundsatz, dass die Verfahrens- und Parteikosten dadurch nicht ansteigen dürfen, Rechnung getragen werden kann
Karin Koch Wick
Co-Präsidentin | Die Mitte Aargau, Co-Präsidentin | Die Mitte Aargau, Grossrätin, Vizepräsidentin Fraktion, Mitglied Fraktionsvorstand | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau, Co-Präsidentin | Die Mitte Bezirk Bremgarten
Dasselbe gilt für die Ausweitung der Digitalisierung. Diese ist dann zu begrüssen, wenn sie zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger beiträgt. Die Mitte lehnt jedoch Massnahmen (wie die in der Vorlage neu eingeführten «vollautomatischen Entscheide»), die die Bedürfnisse und Umstände des Einzelfalls und der Betroffenen vernachlässigen, ab.
Alfons Paul Kaufmann
Grossrat, Fraktionspräsident, Mitglied Parteileitung | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau, Präsident | Die Mitte Bezirk Rheinfelden, Vizepräsident | Die Mitte Aargau

Ebenfalls nicht einverstanden ist die Mitte mit dem Vorschlag, eine Erweiterung der Anträge der Einwendung gemäss Baugesetz im Beschwerdeverfahren künftig nicht mehr zuzulassen. Der heutige niederschwellige Charakter des Einwendungsverfahrens würde untergraben; die Betroffenen müssten bereits auf kommunaler Ebene maximale Forderungen stellen und/oder sich anwaltlich vertreten lassen. Die Verfahren würden teurer, langwieriger und komplexer.

Vernehmlassungsantwort

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