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Vertrag mit der AXPO

9. November 2021

Interpellation Andreas Meier, Mitte, Klingnau vom 9. November 2021 betreffend neuen Vertrag mit der AXPO

Text und Begründung:
Im Kanton Zürich stellt sich die zuständige Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) des Kantonsrats mit 9 zu 6 Stimmen gegen das neue Abkommen mit der AXPO. Sie befürchtet, dass die Stromversorgung in ausländische Hände fallen könnte. Unser Nachbarkanton ist mit 36,752 % der Aktien (Kanton und EW) der grösste Aktionär. Der Kanton Aargau hält gesamthaft 28 %. Somit sind diese beiden Kantone mit 64,753 % die bestimmenden Eigentümer.

Im letzten Jahr stimmte der Grosse Rat des Kantons Aargau in erster und in zweiter Lesung der Auflösung und dem neuen Abkommen zu. Er folgte sowohl dem Regierungsrat als auch der Mehrheit in der Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) mit 102:22 und 112:11 Stimmen deutlich. Die Bedingung und Forderung des Aargauer Grossen Rats sind, dass die Anteile der AXPO Holding AG an Netzen und Wasserkraft mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben müssen.

Die Gegner der Vorlage in der Zürcher KEVU stammen von der SVP, SP, Mitte und EVP. Mit ihren 95 Sitzen von 180 könnte die Vorlage der Zürcher Regierung also auch im Kantonsrat scheitern. In einem Kommissionsbericht hält die Zürcher Kommission fest, dass das Vertragswerk aus dem Jahr 1914 überholt sei und erneuert werden müsse. Mit der Vorlage des Regierungsrats werde aber nicht sichergestellt, dass die Wasserkraftwerke und die Stromnetze im Besitz der öffentlichen Schweizer Hand bleiben würden. Die Kommission befürchtet, dass die Stromversorgung in ausländische oder private Hände fallen könnte. Wir bitten den Regierungsrat um Einschätzung und Erläuterungen:

  1. Teilt die Regierung die Befürchtung der Zürcher KEVU, dass Wasserkraft und Stromnetz nicht ge-sichert im Besitze der öffentlichen Hand bleiben?
  2. Wiederholt sich die Geschichte – wie vor zwanzig Jahren – als alle Kantone ausser Zürich für eine Vollprivatisierung der damaligen Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) waren? Hatte das Zürcher Parlament damals richtig entschieden? Hat sich die Strategie „Eigentum in der öffentlichen Hand bleiben“ in den letzten 20 Jahre bewährt?
  3. Wird der Verantwortung von uns als Co-Mehrheitseigentümer mit dem Kanton Zürich durch die ungleichen Beschlüsse zu wenig Beachtung geschenkt?
  4. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass die Eigentümerverantwortung durch die offensichtlich nicht koordinierte Debatte der beiden Parlamente der Kantone Zürich und Aargau ungenügend gepflegt wird? Wie könnten Exekutive und Legislative beider Kantone die Eigentümerverantwortung besser pflegen?

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