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Überkantonale Abstimmung raumwirksame Tätigkeiten im Zusammenhang mit Verteilzentrum Roggwil

7. Dezember 2021

Interpellation Hans-Ruedi Hottiger, parteilos, Zofingen, vom 7. Dezember 2021 betreffend überkantonale Abstimmung von raumwirksamen Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem geplanten Verteilzentrum eines Detaillisten in Roggwil BE

Text und Begründung:
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern hat eine Zonenplanänderung in Roggwil BE genehmigt, mit dem Ziel, im Gebiet „Brunnmatt“ planerische Grundlagen zu schaffen, um ein Verteilzentrum eines Detailhändlers ansiedeln zu können. Mit dem neuen Verteilzentrum wird der Detailhändler alle Filialen in rund einem Drittel der Schweiz (ein Korridor mit der Nord-Süd-Ausdehnung Basel-Chiasso und West-Ost-Ausdehnung Bern-Luzern) neu aus Roggwil BE, statt aus den Kantonen Thurgau und Freiburg beliefern. Die An- und Auslieferungen erfolgen während 365 Tagen pro Jahr und während 24 Stunden pro Tag fast ausschliesslich mit Lastwagen.

Der Regionalverband zofingenregio hat im Rahmen der Mitwirkung für die Zonenplanänderung schon im Jahr 2019 darauf aufmerksam gemacht, dass die geplante Anlage aufgrund ihrer unmittel-baren Nähe zu drei Nachbarkantonen und den zu erwartenden Auswirkungen einer vorgängigen Verankerung im kantonalen Richtplan des Kantons Bern bedarf. Entsprechend haben drei Aargauer Gemeinden (Rothrist, Murgenthal und Brittnau) sowie drei Luzerner Gemeinden Einsprachen gegen die Zonenplanänderung eingereicht. Sie wurden vom AGR allesamt vollumfänglich abgewiesen.

In der Beantwortung zur Interpellation 19.375 hat sich der Regierungsrat am 12. Februar 2020 bereits zu Fragen im Zusammenhang mit dem Vorhaben in Roggwil BE geäussert. Dabei hat er:

  • in Aussicht gestellt, seine Anliegen in dem im Mitwirkungsverfahren nachgelagerten Verfahren einzubringen.
  • festgestellt, dass ein Kriterium zur Beurteilung der Richtplanrelevanz sei, ob eine Anlage einen bedeutenden Einfluss auf die Versorgungsstrukturen des Kantons habe.
  • festgehalten, dass eine schlüssige Beurteilung der Richtplanrelevanz einer vertieften Überprüfung aller betroffenen kommunalen, regionalen und kantonalen Interessen bedürfe.

Im Februar 2020 konnte der Kanton Aargau die Fragen nach der Richtplanrelevanz eines Verteilzentrums in Roggwil BE noch nicht abschliessend beurteilen.

In der Zwischenzeit haben auch der Kanton Luzern und das Bundesamt für Raumentwicklung die Frage nach der Richtplanrelevanz beurteilt:

  • Der Regierungsrat des Kantons Luzern ist im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage (A 181) zum Schluss gekommen, dass das geplante Verteilzentrum in Roggwil BE aufgrund seiner Di-mension und der gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt die Kriterien der Richtplanrelevanz erfüllt und somit einer Grundlage im kantonalen Berner Richtplan bedarf.
  • Das Bundesamt für Raumentwicklung hielt im Prüfbericht zum Berner Richtplan vom 4. Januar 2021 fest: „Das ARE unterstützt die berechtigten Anliegen und die Argumentation der beiden Nachbarkantone (Luzern und Solothurn). Der kantonale Richtplan ist das geeignete Instrument für die frühzeitige Abstimmung von Vorhaben mit den Nachbarkantonen. … Bei Vorhaben wie sie die beiden angesprochenen darstellen (Verteilzentrum Roggwil/Verteilzentrum Utzenstorf), besteht ein hoher Koordinationsbedarf bezüglich Abstimmung von Siedlung und Verkehr und den grenzüberschreitenden verkehrlichen Auswirkungen.“

Da die Zonenplanänderung nun genehmigt werden soll und das Verteilzentrum kurz vor der Realisierung steht, interessiert das Resultat der kantonalen Abklärungen und die abschliessende Beurteilung durch den Kanton Aargau. Deshalb bitten wir den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist der Regierungsrat der Auffassung, dass das geplante Vorhaben, einen bedeutenden Einfluss auf die Versorgungsstrukturen des Kantons hat?
  2. Hat der Kanton eine vertiefte Überprüfung aller betroffenen kommunalen, regionalen und kanto-nalen Interessen vorgenommen?
  3. Wie und welche kommunalen und regionalen Anliegen hat der Kanton Aargau in das dem der Mitwirkung nachgelagerten Verfahren eingebracht?
  4. Wie und welche kantonalen Anliegen hat der Kanton Aargau in das dem der Mitwirkung nachgelagerten Verfahren eingebracht?
  5. Wie hat der Kanton Bern die vom Kanton Aargau eingebrachten Anliegen in der Planung berücksichtigt?
  6. Ist der Regierungsrat mit dem Vorgehen des Kantons Bern einverstanden?
  7. Teilt der Kanton Aargau die Haltung des Bundesamts für Raumentwicklung und des Kantons Luzern, dass es sich beim geplanten Vorhaben in Roggwil BE um eine richtplanrelevante Anlage handelt?

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