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Versorgung der Bevölkerung mit spezialisierten Palliative Care-Angeboten im ambulanten Bereich

23. November 2023

Text und Begründung:

Im kantonalen Konzept Palliative Care 2022 kann man nachlesen, dass hinsichtlich der Versorgungsstrukturen zwischen der allgemeinen (grundversorgenden) und der spezialisierten Palliative Care unterschieden wird. Die palliative Grundversorgung erfolgt demzufolge über die grundversorgenden Dienste unabhängig ob stationär oder ambulant. Spezialisierte Palliative Care (SPC) ist erforderlich bei komplexen Patientensituationen (mehrere Probleme und Bedürfnisse auf der körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Ebene), instabilen Patientensituationen (schlechte Vorhersehbarkeit, dauernde Anpassung der therapeutischen Massnahmen) oder wenn die Kapazitäten der Grundversorgung fachlich oder strukturell für die vorliegende Patientensituation nicht mehr ausreichen. Dies bedingt ein spezialisiertes Team. Spezialisierte Palliative Care wird auch dann benötigt, wenn ersichtlich ist, dass Angehörige oder nahestehende Bezugspersonen ihre Belastungsgrenzen überschreiten. Betroffene mit Bedarf an spezialisierter Palliative Care bilden eine zahlenmässig kleinere Patientengruppe (20 %).

Im ambulanten Bereich hat der damalige Spitex Verband AG im Jahre 2017 die Spezialisierte Palliative Care ambulant mit fünf regionalen Zentren (RPZ) aufgebaut. Diese lösten das Angebot der Krebsliga AG ab. Diese Zentren sind infrastrukturell an eine grössere Non Profit Spitex angehängt, um gemeinsame Synergien zu nutzen, regional im Kanton so verteilt, dass das Angebot der SPC den Menschen in allen Regionen zur Verfügung steht und dass möglichst wenig Wegzeiten entstehen. Innerhalb der vaka Sparte Spitex-Organisationen ist eine Fachstelle Ambulante Spezialisierte Palliative Care vorhanden mit einem Leistungsauftrag des Kantons und ebenso finanziert durch diesen. Der Auftrag der Fachstelle ist es, über die fünf RPZ einen gemeinsamen hohen Qualitätsstandart aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Die Mitarbeitenden der einzelnen RPZ werden dort regelmässig weitergebildet und besuchen Supervisionen, Fachgremien etc. Die RPZ haben Leistungsvereinbarungen mit den umliegenden Non Profit Spitex Organisationen zwecks Erbringung von SPC geschlossen, so dass ein Zuzug der RPZ als Unterstützung in komplexen palliativen Situationen und die Abrechnung mit den dort beteiligten Gemeinden möglich wurde. Die RPZ arbeiten
auch nach Bedarf mit privaten Spitex Anbietern zusammen.

Leider bieten diverse Gemeinden auf Grund des höheren, vom Kanton empfohlenen, Restkostenbetrages das Angebot in ihren Gemeinden respektive in ihren Spitex-Organisationen nicht an. Somit wird Betroffenen der Zugang zum ambulanten spezialisierten Angebot schlichtweg verwehrt. Obwohl im Vorwort des Departementsvorstehers im Konzept Palliative Care des Kantons Aargau steht: „Alle Einwohnerinnen und Einwohner in palliativen Lebenssituationen, ihre Angehörigen sowie nahestehende Bezugspersonen haben einen niederschwelligen Zugang zu flächendeckenden, bedarfsgerechten und qualitativ hochstehenden Angeboten der Palliative Care.“

Aus diesen Gründen bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Massnahmen könnte der Kanton ergreifen, um das Angebot in allen Gemeinden zu sichern, damit keinem Bewohner im Kanton Aargau der niederschwellige Zugang der ambulanten SPC verwehrt wird?

2. Wie schätzt der Regierungsrat die Möglichkeiten ein, eine direkte und einheitliche Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und den fünf RPZ abzuschliessen?

3. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, die Finanzierung der Restkosten und Vorhalteleistungen auf kantonaler Ebene zu lösen unter Einbezug des Kostenspareffektes gegenüber den unnötigen Notfalleintritten und Hospitalisationen?

4. Sieht der Regierungsrat die Möglichkeit, dieses qualitativ hochstehende, spezialisierte Angebot im Zuge einer Pflegegesetzesänderung besser zu verankern?

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