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Verlust von Kulturland und Kosten infolge Bachöffnungen

31. August 2018

Interpellation vom 28. August 2018 von Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher), Alois Huber, SVP, Möriken-Wildegg und Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkhofen betreffend Verlust von Kulturland und Kosten infolge Bachöffnungen

Text und Begründung:

Gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 38 dürfen Fliessgewässer nicht überdeckt oder eingedolt werden. Die Behörde kann jedoch zahlreiche Ausnahmen gewähren, so etwa bei Hochwasserentlastungs- und Bewässerungskanälen, Verkehrsübergängen, kleinen Entwässerungsgräben mit zeitweiser Wasserführung oder bei Ersatz von bestehenden Eindolungen und Überdeckungen, sofern eine offene Wasserführung nicht möglich ist oder für die landwirtschaftliche Nutzung erhebliche Nachteile mit sich bringt.

In der Praxis stellen wir fest, dass diese Ausnahmen nur sehr selten Anwendung finden und die Behörden um jeden Preis eine Offenlegung eines Baches anstreben. Das führt zu Kulturlandverlust, zerschnittenen Bewirtschaftungsparzellen und damit aufwendigerer Bewirtschaftung, höheren Kosten beim Unterhalt oder Ausbreitung von Neophyten in revitalisierten Bächen, die aus Kostengründen zu wenig unterhalten werden. Die Gemeinden werden geködert mit höheren Beiträgen und dem Argument des Hochwasserschutzes, wenn sie den Gewässerraum möglichst breit ausscheiden und so viel als möglich revitalisieren.

Im Landwirtschaftsgebiet sind gemäss Botschaft 15.18 rund 75 % oder 600 km der Bäche im Aargau eingedolt. Die Bachröhren müssen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten an vielen Orten saniert werden, was im Grundsatz eine Bachöffnung auslöst. Würde der Grundsatz von Art. 38 GschG konsequent umgesetzt, so gingen der Landwirtschaft durch Bachöffnungen mindestens 750 Hektaren (Gewässer von 0.5 m plus Pufferstreifen) Ackerfläche verloren. Um einer Umsetzung mittels Salamitaktik (eine einzelne Bachöffnung ist ja nicht viel!) zuvorzukommen, möchten wir die Thematik als Ganzes aufgreifen und danken dem Regierungsrat, wenn er folgende Fragen beantwortet:

  1. Wie viele Bachöffnungen wurden in den letzten zehn Jahren getätigt und wie viel Ackerland ging dadurch verloren?
  2. Bei wie vielen Sanierungen von Bachröhren wurde in den letzten zehn Jahren eine Ausnahme gemäss Art. 38 GschG gewährt?
  3. Wie schätzt der Regierungsrat den Zustand der eingedolten Bäche ein und wie schätzt er die damit verbundene Sanierungsquote in den nächsten 30 Jahren ein?
  4. Wie viele Hektaren Ackerland würden bei einer konsequenten Umsetzung von Art. 38 in den nächsten 30 Jahren verloren gehen?
  5. Wird der Regierungsrat in Kenntnis des Umfangs des Kulturlandverlustes in Zukunft verstärkt die vorgesehenen Ausnahmen zulassen?
  6. Wird der Regierungsrat beispielsweise in Villmergen, wo die Umlegung des Schwarzhaldenbaches geplant ist, intervenieren und Ausnahmen zulassen oder weitere Möglichkeiten prüfen lassen, sodass kein Kulturland verloren geht?
  7. Teilt der Regierungsrat die Meinung der Interpellanten, dass ein offener, revitalisierter Bach höhere Unterhaltskosten verursacht als ein eingedolter Bach.
  8. Wie viel höher sind die Gesamtkosten (inkl. Gemeindeanteil) für den Unterhalt von 100 km revitalisiertem Bach und einem eingedolten Bach?
  9. Was gedenkt der Regierungsrat konkret zu unternehmen, um die Ausbreitung der Neophyten und Problemunkräuter (Berufskraut, Kreuzkraut, Erdmandelgras, Goldrute usw.) im Gewässerraum zu stoppen?

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