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Verkürzung der Dauer der temporären Strassenreklamen zur Wahl- und Abstimmungswerbung

15. März 2016

Motion von Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher) und Herbert Strebel, Muri vom 15. März 2016 zur Verkürzung der Dauer der temporären Strassenreklamen zur Wahl- und Abstimmungswerbung.

Text :
Der Regierungsrat wird beauftragt, § 49, Abs. 3 der Bauverordnung so anzupassen, dass sämtliche temporäre Strassenreklamen sowohl für Wahlen, für Abstimmungen sowie für weitere Veranstaltungen nur maximal fünf Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag oder vor dem Veranstaltungsbeginn bewilligungsfrei aufgestellt werden dürfen.

Begründung
Die letzten Wahlen haben es einmal mehr gezeigt. Vor lauter Plakaten nimmt man die einzelnen Kandidaten nicht mehr wahr und das während mehr als acht Wochen. Die Bevölkerung stört sich daran und Vereine ärgern sich zu Recht darüber, dass ihre Sport- oder Kulturveranstaltung nur während sechs Wochen bewilligungsfrei beworben werden darf. Viele Gemeinden machen eigene Vorschriften, die dann aufgrund der aufwendigen Plakatierungslogistik der einzelnen Kandidaten oder Parteien kaum eingehalten werden. So ist die Plakatierung in verschiedenen Gemeinden weniger lange erlaubt oder es bestehen spezielle Vorschriften.

Die Motionäre wollen die Wildplakatierung aber nicht ganz verbieten. Sie ist sowohl für die Kandidaten, die Parteien wie auch für Vereine ein günstiges Werbemittel und erlaubt es beispielsweise gerade auch jungen Kandidierenden, eine öffentliche Präsenz zu erhalten. Eigene Erfahrungen zeigen, dass sobald man auf den Plakaten präsent ist, dies auch wahrgenommen wird. Es reicht aber aus Sicht der Motionäre, wenn man kurz vor den Wahlen wahrgenommen wird und nicht bereits acht Wochen im Voraus. Das stumpft dann eher ab. Zudem muss in diesen acht Wochen mindestens einmal nachplakatiert werden, was ein grosser Aufwand bedeutet.

Die Motionäre schlagen deshalb auf die kommenden Grossrats- und Regierungsratswahlen eine einheitliche Zeitspanne von fünf Wochen vor. Dies wäre eine Entlastung der Kandidierenden, da die Nachplakatierung entfällt und würde auch die Belastung der Bevölkerung auf gut fünf Wochen beschränken, während dieser Zeit, wo sie sich sowieso mit den Wahlen beschäftigen sollten. Zudem könnte dies dazu führen, dass die Gemeinden auf separate Einschränkungen verzichten, wenn die Dauer generell kürzer wäre.

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