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Verkürzung der Dauer der temporären Strassenreklamen zur Wahl- und Abstimmungswerbung

15. März 2016

Während mehr als acht Wochen nimmt man bei Wahlen vor lauter Plakaten die einzelnen Kandidaten nicht mehr wahr. Die Bevölkerung stört sich daran und Vereine ärgern sich zu Recht darüber, dass ihre Sport- oder Kulturveranstaltung nur während sechs Wochen bewilligungsfrei beworben werden darf.

Plakate sind sowohl für die Kandidierenden, die Parteien wie auch für Vereine ein günstiges Werbemittel. Aber acht Wochen vor den Wahlen auf Plakaten wahrgenommen zu werden stumpft eher ab. Zudem muss in diesen acht Wochen mindestens einmal nachplakatiert werden, was ein grosser Aufwand bedeutet.

Deshalb schlagen die Grossräte Ralf Bucher, Mühlau und Herbert Strebel, Muri in einer Motion auf die kommenden Grossrats- und Regierungsratswahlen für die Plakatierung eine einheitliche Zeitspanne von fünf Wochen vor. Dies wäre eine Entlastung der Kandidierenden, da die Nachplakatierung entfällt und würde auch die Belastung der Bevölkerung auf gut fünf Wochen beschränken.

Den vollständigen Text der Montion finden Sie hier.

 

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