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Verkürzung der Dauer der temporären Strassenreklamen zur Wahl- und Abstimmungswerbung.

3. September 2019

Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, § 49, Abs. 3 der Bauverordnung so anzupassen, dass sämtliche temporäre Strassenreklamen sowohl für Wahlen, für Abstimmungen sowie für weitere Veranstaltungen nur maximal sechs Wochen plus einen Tag ab 7 Uhr vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag oder vor dem Veranstaltungsbeginn bewilligungsfrei aufgestellt werden dürfen.

Begründung:
Für die Wahlen vom 20.10.2019 durfte in der Nacht vom 24. auf den 25. August ab Mitternacht im öffentlichen Raum plakatiert werden. Wer sich die besten Plätze sichern wollte, musste um Mitternacht beginnen. Nicht ungefährlich, bei Dunkelheit auf Leitern zu steigen und Plakate an Kandelaber zu befestigen. Pfosten sollten aus Rücksicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner wegen dem Lärm um diese Zeit eher nicht eingeschlagen werden.

Die CVP-Fraktion beantragt deshalb, dass bereits am Samstagmorgen um 7 Uhr mit dem Plakatieren begonnen werden kann. Zudem will die CVP die Frist von acht auf sechs Wochen verkürzen und damit die bewilligungsfreie Plakatierzeit analog zu den Sport- und Kulturveranstaltungen vereinheitlichen. Zudem gelten die sechs Wochen auch in den meisten Nachbarkantonen. Einige Gemeinden machen eigene Vorschriften, die dann aufgrund der aufwendigen Plakatierungslogistik der einzelnen Kandidaten oder Parteien kaum eingehalten werden. So ist die Plakatierung in verschiedenen Gemeinden weniger lange erlaubt oder es bestehen spezielle Vorschriften. Mit der Verkürzung könnten diese Gemeinden ihre Beschränkungen aufheben.

Die CVP setzt seit diesen Wahlen konsequent auf umweltfreundliche Kartonplakate. Um diese auch in den anderen Parteien zu etablieren, hilft die Verkürzung der Dauer auf sechs Wochen wohl auch. Zudem muss in diesen acht Wochen mindestens einmal nachplakatiert werden, was ein grosser Aufwand bedeutet.

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