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Vergabe der Leistungsaufträge der spezialisierten Palliative Care im Langzeitpflegebereich

23. November 2023

Text und Begründung:

Im kantonalen Konzept Palliative Care 2022 kann man nachlesen, dass hinsichtlich der Versorgungsstrukturen zwischen der allgemeinen (grundversorgenden) und der spezialisierten Palliative Care unterschieden wird. Die palliative Grundversorgung erfolgt demzufolge über die grundversorgenden Dienste unabhängig ob stationär oder ambulant. Spezialisierte Palliative Care (SPC) ist erforderlich bei komplexen Patientensituationen (mehrere Probleme und Bedürfnisse auf der körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Ebene), instabilen Patientensituationen (schlechte Vorhersehbarkeit, dauernde Anpassung der therapeutischen Massnahmen) oder wenn die Kapazitäten der Grundversorgung fachlich oder strukturell für die vorliegende Patientensituation nicht mehr ausreichen. Dies bedingt ein spezialisiertes Team. Spezialisierte Palliative Care wird auch dann benötigt, wenn ersichtlich ist, dass Angehörige oder nahestehende Bezugspersonen ihre Belastungsgrenzen überschreiten. Betroffene mit Bedarf an spezialisierter Palliative Care bilden eine zahlenmässig kleinere Patientengruppe (rund 20 % der Betroffenen).

Das BAG hat Strukturkriterien für die Palliative Care erlassen, diese wurden auch von Palliative.ch übernommen und gelten als Grundlagen für die Zertifizierung von Einrichtungen mit spezialisierter Palliative Care. Das Hospiz AG hat diese Kriterien als einzige Pflegeinstitution im Kanton Aargau komplett übernommen und in den Betrieb integriert. Somit ist das Hospiz allzeit gut gerüstet, um komplexe Patientensituationen bei sich aufzunehmen. Das Hospiz AG ist zudem das erste Hospiz der Schweiz, dass gemäss dem Gütesiegel des Dachverbandes Hospize Schweiz zertifiziert wurde. Die Anforderungen dafür liegen über den Strukturkriterien des BAG. Der Kanton Aargau hat dieses Gütesiegel als Zertifizierungsverfahren anerkannt. Aufgrund des steigenden Bettenbedarfs in spezialisierter Palliative Care und zur Entlastung der Akutspitäler, ist das Hospiz AG auf der Suche nach einem zweiten geeigneten Standort, um das Angebot der Bettenanzahl zu erhöhen, da die Pflegeinstitutionen hochkomplexe Patientensituationen ablehnen müssen.

Der Kanton Aargau steht zurzeit mit diversen Langzeitpflegeinstitutionen im Gespräch, um die Vergabe von zusätzlichen spezialisierten Palliative Care-Plätzen in allen Regionen zu regeln. Ein SPC-Bett soll mit zusätzlichen 110.– CHF pro Tag vergütet werden. Aufgrund dieser Ausgangslage bitten die Interpellanten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie definiert der Kanton Aargau spezialisierte Palliative Care in sozialmedizinischen Institutionen der Langzeitpflege?

2. Aufgrund welcher Kriterien kann eine Leistungsvereinbarung für SPC-Betten stationär abgeschlossen werden?

3. Welche Kriterien müssen in den Langzeitpflegeinstitutionen erfüllt sein, damit eine Patientenübernahme aus dem spezialisierten palliativen Akutbereich möglich ist und somit eine effektive Entlastung im Akutspital erreicht werden kann?

4. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um eine berechtigte, korrekte Bettenbelegung der SPC und deren Abrechnung zu überprüfen?

5. Wie kann der Regierungsrat gewährleisten, dass bei kleinen SPC-Bettenzahlen in grösseren Heimen auf das SPC-Bett genau abgerechnet wird, da die Somed-Statistik (Statistik der sozialmedizinischen Institutionen) über die ganze Institution Auskunft gibt?

6. Allgemeine Palliative Care wird in jedem Pflegeheim als Standard angeboten, doch auch bereits in diesem Bereich kann es immer wieder zu herausfordernden Situationen kommen.

a) Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um die Pflegeheime zu unterstützen?

b) Wie soll allgemein die Kompetenz der Langzeitinstitutionen in diesem wichtigen Fachbereich gestärkt werden?

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