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Unvereinbarkeitsgesetzt dank Motion der Mitte Fraktion revidiert und korrigiert
18. August 2025
Gestützt auf eine Motion der Mitte-Fraktion vom 23. März 2021 haben die Regierung und der Grosse Rat das kantonale Unvereinbarkeitsgesetz einer Revision unterzogen. Die Änderungen treten rechtzeitig vor Beginn der neuen Legislatur in Kraft.
Per 1. April 2020 war das Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) des Kantons Aargau so ergänzt worden, dass die Präsidentinnen und Präsidenten der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht neu einer hauptamtlichen Richterin bzw. einem hauptamtlichen Richter gleichgestellt wurden. Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten ist es aus Gründen der Unabhängigkeit nicht erlaubt ist, ein Exekutivamt auszuüben. Von dieser neuen Gesetzesgrundlage betroffen war auch Louisa Springer, Mitte-Gemeinderätin in Widen. Sie musste als Präsidentin der Schlichtungsstelle für Miete und Pacht nach sieben Jahren von ihrem Amt als Gemeinderätin zurücktreten
In seiner Botschaft vom 11. Dezember 2024 zum Unvereinbarkeitsgesetz führt der Regierungsrat treffend aus: «Eine Unvereinbarkeit bedeutet für die Betroffenen eine erhebliche Einschränkung ihres passiven Wahlrechts und stellt somit eine Einschränkung der politischen Rechte, welche als Grundrecht in Art. 34 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (fortan: Bundesverfassung) gewährleistet werden, dar.» Damit war klar, dass die Revision des GOG im Jahre 2020 unverhältnismässig stark in die politischen Rechte von Amtsträgerinnen wie Louisa Springer eingriff und dass dies schnellstmöglich zu korrigieren war. Die Lösung ergab sich im Rahmen der durch eine Motion der Mitte-Fraktion angestossenen Revision des Unvereinbarkeitsgesetztes. Dort wird nun neu präzisiert, dass die Unvereinbarkeit zwischen Gemeinderat und Präsidium der Schlichtungsstelle für Miete und Pacht nur dann zur Anwendung gelangt, wenn sich die Gemeinde im gleichen Bezirk befindet wie die Schlichtungsstelle.
Louisa Springer arbeitet in Brugg, weshalb die Unvereinbarkeit für sie – zu Recht – ab November 2025 nicht mehr gilt. Ich freue mich, dass sie dank der durch die Mitte-Fraktion angestossenen Revision des Unvereinbarkeitsgesetzes wieder als Kandidatin für den Gemeinderat antreten darf.