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Unbürokratische Bewilligung bei kleinen Windkraftanlagen

12. September 2023

Text und Begründung:

In der Aargauer Zeitung (AZ) vom 9. August 2023 wurde ein Fall von einer Kleinwindanlage auf einer Terrasse publik, die nicht bewilligt werden könne. In ihrer Ausführung dazu hält die Exekutive unter anderem fest: „Für kleine Windkraftanlagen braucht es eine Regelung in der kommunalen Nutzungsplanung. Eine Regelung ist in der Bau- und Nutzungsordnung von Widen nicht vorhanden, somit hat sich der Gemeinderat an den Richtplan des Kantons Aargau zu halten.“ Dort drin heisst es unter Kapitel E1.3, dass kleine Windkraftanlagen mit weniger als 30 Meter Gesamthöhe innerhalb der Bauzonen in Industrie- und Gewerbezonen möglich sind. „Die kleine Windkraftanlage ist in der Wohnzone W2 nicht bewilligungsfähig und das Baugesuch muss abgewiesen werden“, wird der Gemeinderat in der AZ zitiert.

Wichtig zu betonen ist, dass die Anlage mit einem Meter Höhe wirklich sehr klein und auch kaum einsehbar ist. Und punkto Lärm liegt sie mit 30 Dezibel im Bereich von einem Flüstern. Es stellt sich eher die Frage, ob dazu überhaupt eine Baubewilligung nötig ist.

Ich bitte den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Hat die Gemeinde rechtlich richtig gehandelt, indem sie aufgrund der fehlenden Regelung in der kommunalen Nutzungsplanung auf den kantonalen Richtplan verwiesen hat?

2. Ist es nicht so, dass diese Kleinstwindanlagen wohl kaum gemeint waren, beziehungsweise diese schlicht vergessen gingen, als die Regelung der unter 30 m hohen Windkraftanlagen im Richtplan aufgenommen wurde?

3. Ist diese Anlage, die weder einsehbar noch hörbar ist, überhaupt baubewilligungspflichtig?

4. Erachtet der Regierungsrat eine Baubewilligung für eine solche Kleinstanlage auch für unverhältnismässig?

5. Würde eine Regelung mit einer Meldepflicht analog zu Photovoltaikanlagen Sinn machen oder könnten solche Kleinstanlagen in der kantonalen Bauverordnung sogar als bewilligungsfrei genannt werden?

6. Macht es wirklich Sinn, dass jede Gemeinde in der kommunalen Nutzungsplanung einen Paragraphen Kleinwindkraft aufnehmen muss, um solche Anlagen zu bewilligen?

7. Hat der Regierungsrat andere Lösungsvorschläge, um solche Bagatellbauten unbürokratisch zu ermöglichen?

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