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Umsetzung Störfallverordnung StFV und Umsetzung artverwandte Gesetze im Kanton Aargau

16. Dezember 2022

Interpellation Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach vom 6. Dezember 2022 betreffend Umsetzung Störfallverordnung StFV und Umsetzung artverwandte Gesetze im Kanton Aargau

Text und Begründung:
Ich bitte den Regierungsrat, aufzuzeigen, wie die Beurteilung von Kurzberichten/Risikoermittlungen gemäss StFV im Kanton Aargau aufgebaut und organisiert ist und mir dazu die folgenden Fragen zu beantworten. Am 1. November 1986 fand ein Grossbrand der damaligen Sandoz (Schweizerhalle) in der Nähe von Basel mit katastrophalem Ausmass statt. Es wurden Flammen mit 60 m Höhe gemessen und durch kontaminiertes Löschwasser gab es ein Fischsterben ca. 300 km flussabwärts bis Mannheim-Ludwigshafen. Das war die Geburtsstunde der StFV. Das ist jetzt ca. 36 Jahre her und die wenigsten haben dieses Ereignis noch präsent. Es zeigt aber, dass durch Evaluierung im Vorfeld mögliche Störfälle mit grossem Gefahrpotenzial minimiert werden können. Die Häufigkeit und die des grössten Ausmasses eines Störfalls sollten die Basis sein. Die Politik erarbeitet Massstäbe für die Tragbarkeit unter Berücksichtigung der Siedlungspolitik, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. Falls eine Risikoermittlung so nicht tragbar sein sollte, werden die Behörden Massnahmen um die Häufigkeit oder deren Ausmass zu reduzieren verfügen oder als letzte Massnahme die Betriebsgenehmigung zu ver-weigern. Daher erlaube ich mir, dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:

  1. Welche Stelle oder welche Kommission berät den Regierungsrat bei Risikoermittlungen mit prä-judizierendem Charakter oder besonders schwerwiegenden Entscheiden in Bezug auf das trag-bare Risiko und möglichen Massnahmen?
  2. Gibt es ein Expertengremium aus der Wirtschaft als beratende Kommission in den Bereichen Arbeitnehmende, Biologie, Bio-Gentechnologie, Chemie, Medizin, Brandschutztechnik, Sicher-heitstechnik und dem Transportwesen?
  3. Wer erarbeitet Massstäbe zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken für den Kanton Aargau?
  4. Wer wirkt bei der Ausarbeitung von Stellungnahmen der Behörde für rechtliche Vorschriften und Richtlinien auf dem Gebiet des vorsorglichen Katastrophenschutzes mit?
  5. Gibt es im Kanton Aargau für alle Sicherheitsrelevanten Daten zu erfassen, zu kontrollieren eine zentrale Stelle (z. B. Sicherheitsinspektorat), evtl. beim Amt für Umwelt?
  6. Gibt es ein kantonales Chemie-Pikett für gross Ereignisse?
  7. Seit 1. Juni 2015 verlangt die StFV die Information der Öffentlichkeit: Art. 13 StFV Information und Alarmierung 1) Die Kantone informieren die Öffentlichkeit über:
    a) die geographische Lage der Betriebe und Verkehrswege; b) die angrenzenden Bereiche gemäss StFV Art. 11a Absatz 2.
    Wie wird das im Kanton Aargau kommuniziert?
  8. Die StFV gilt seit dem 1. Juni 2015 auch für hochaktive Stoffe (HAS) wenn die Mengenschwelle von 20 kg überschritten wird.
    a) Wie viele Unternehmen haben sich gemeldet und konnte der Mehraufwand seitens Behör-en aufgefangen werden?
    b) Wurde der Chemierisikokataster angepasst?
  9. Wurden Erdbeben in den Szenarien miteinbezogen? Unter Berücksichtigung der neuen Er-kenntnis gemäss Studie, dass in der Schweiz mit einem grösseren Erbeben gerechnet werden muss? Info: Das ist das Ergebnis einer neuen Studie, an der unter anderem der Geologische Dienst der USA (USGS) und das südkalifornische Erdbebenzentrum mitgearbeitet haben. Demnach liegt die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Erdstoss der Stärke 6,7 bis zum Jahr 2038 bei 99,7 %.
  10. Wurden neue Alternativ-Antriebe, z. B. Brennstoffzellen und Elektrofahrzeuge, bei den Risikoer-mittlungen Verkehrswege, insbesondere bei einem Unfall in einem Tunnel, nachträglich berücksichtigt?
  11. Für die Umsetzung der StFV bei der Bahn ist das Bundesamt für Verkehr zuständig. Bei diver-sen Gefahrenguttransporten kann das aber sehr wohl relevant für die Umgebung sein. Beispiel: Das Gleis ist erhöht. Es fahren Kesselwagen mit erstickungswirkender oder toxischer Ladung, Gase schwerer als Luft. Kesselwagen entgleist, vertieft liegen öffentliche Freizeitanlagen, Spitä-ler, Schulen, Kindergärten etc. – liegen tiefer als das Unglück. Gibt es im Kanton Aargau solche Strecken? Wenn ja, wurden solche Szenarien geprüft?
  12. Wer ist für die Beurteilung von biologischen Risiken im Kanton Aargau verantwortlich?
    a) Einschliessungsverordnung (ESV; SR 814.912) Freisetzungsverordnung, die den Umgang mit gebietsfremden oder b) gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt regelt (FrSV)

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Fragen und hoffe, dass wir die Risiken bei einem Störfall kennen und deren Ausmass erahnen können. Wer die Risiken kennt, kann sich vorbereiten.

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