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Umsetzung des Volkswillens und effiziente Realisierung der Umfahrung Mellingen zur Verkehrsentlastung der Altstadt und der strapazierten alten Brücke

1. September 2017

Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP, Baden (Sprecherin), und Martin Steinacher-Eckert, CVP, Gansingen, vom 29. August 2017 betreffend Umsetzung des Volkswillens und effiziente Realisierung der Umfahrung Mellingen zur Verkehrsentlastung der Altstadt und der strapazierten alten Brücke

Text und Begründung:
Im Jahre 2011 hat das Volk einen überaus klaren Entscheid zugunsten einer Umfahrung von Mellingen gefällt. Einsprachen haben das Projekt bis jetzt verzögert. Weitere sind zu erwarten. Die Umfah-rung von Mellingen und die Entlastung der alten Brücke durch eine neue sind seit vielen Jahren ein Thema. Pro Tag durchfahren die wunderschöne Altstadt etwa 17’000 Fahrzeuge. Zum Schaden der Wohnqualität, des einheimischen Gewerbes, zum Nachteil der Verkehrssicherheit und zum Nachteil eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung. Die Altstadt von Mellingen gehört zum historischen Erbe des Kantons Aargau. Die Verkehrsbefreiung der alten Städte ist erklärtermassen Bestandteil der aargauischen Verkehrspolitik. Im Jahre 2011 hat das Stimmvolk denn auch einer Umfahrung von Mellingen klar zugestimmt und einen Baukredit von 36,1 Millionen Franken bewilligt.

Sechs Jahre später ist immer noch kein Bagger aufgefahren. Stattdessen erfolgten Einsprachen, in der Folge Änderungen im Abschnitt 1 mit der Reussbrücke, die geschütztes Gebiet tangiert. Ausserdem widersprach das Bundesgericht der Aargauischen Regierung insofern, als dass der Verlust an Kulturland im Abschnitt 1 und 2 nicht gesondert zu berechnen sei, sondern gemeinsam, was eine kantonale Richtplananpassung bedingt, über welche der Grosse Rat zu entscheiden hat. Die Anpassung des Richtplans ruft neue Mitwirkungs- und Einsprachemöglichkeiten hervor. Das Projekt verzögert sich also weiter. Täglich durchfahren Mellingen tausende von Fahrzeugen, insbesondere auch Lastwagen. Sie belasten die alte Brücke, was die Frage nach der Sicherheit verstärkt und auch, ob bei weiterer Verzögerung nicht bald eine Sanierung ansteht.

Die CVP Aargau hat sich im Jahr 2011 klar für die Umfahrung von Mellingen ausgesprochen. In einer Volksabstimmung wurde dieser Einsatz belohnt. Seit Jahrzehnten kämpft Mellingen für die dringend notwendige Umfahrung. Demokratische Entscheide sind uns wichtig. Die CVP Aargau wird folglich der Richtplanänderung mit ein paar kritischen Anmerkungen zustimmen. Die Verlegung der Strassenachse zugunsten des Naturschutzes beansprucht Fruchtfolgeflächen. Die marginale Verschiebung um 7 Meter ist eher auf die Zonengrenzen zurückzuführen als auf einen tatsächlichen Mehrwert für Natur und Landschaft. Wir bitten den Regierungsrat aufzuzeigen, wie der Verlust von Kulturland FFF weiter reduziert werden könnte oder andernorts kompensiert werden kann.

Mit der Richtplananpassung verzögert sich der Baubeginn erneut. Wichtig ist uns jedoch eine effiziente Abwicklung des Prozesses mit seinen vielen Mitwirkungs- und Einsprachemöglichkeiten. Letztlich stehen diese Verzögerungen dem klaren Volkswillen gegenüber, die Altstadt von Mellingen vom Verkehr zu befreien. Diesem Volkswillen wollen wir zum Durchbruch verhelfen. Für die Mellingerinnen und Mellinger.

Im Sinne einer möglichst zügigen Realisierung des Projektes bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Der Regierungsrat spricht von einer Verzögerung des Baubeginns um zwei Jahre. Worauf gründet sich diese Prognose? Wir bitten den Regierungsrat, einen möglichst nachvollziehbaren und transparenten Zeitplan vorlegen.
  2. Der Regierungsrat steht im Zielkonflikt zwischen der Umsetzung des Volkswillens und den Rechtsmitteln, welche die Gegner der Vorlage ausschöpfen. Den Kulturlandverlust so zu berechnen, dass Abschnitt 1 und 2 gesondert zu behandeln seien, wies das Bundesgericht zurück. Welche Strategie verfolgt der Regierungsrat, damit der weitere Verlauf des Prozesses möglichst reibungslos verläuft und der Volkswille endlich umgesetzt wird?
  3. Neben der Entlastung der Altstadt wird durch den Bau einer neuen Brücke, die alte strapazierte, vom Verkehr entlastet. Je länger die Umfahrung verzögert wird, je mehr rückt aus Sicherheitsgründen eine Sanierung der alten Brücke in den Fokus. Sieht der Regierungsrat in dieser Bezie-hung Handlungsbedarf und inwiefern. Und wie lange hält die alte Brücke dem grossen Verkehr noch stand?
  4. Der Bauernverband hat im Zusammenhang mit der Projektänderung den Vorschlag eingebracht, auf Abschnitt 2 zu verzichten. Die Umweltverbände verlangen einen Tunnel, der gemäss einer Vorstudie des Kantons statt 24 auf mindestens 100 Millionen Franken käme und im optimalen Fall im Jahre 2030 fertig gebaut wäre. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Forderungen?

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