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Umsetzung der periodischen Prüfung der Lagereinrichtung für Hofdünger auf Dichtheit mit Augenmass

10. Mai 2016

Motion von Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher), Christian Glur, SVP, Glashütten, Alois Huber, SVP, Wildegg, Ruedi Donat, CVP, Wohlen vom 10. Mai 2016 zur Umsetzung der periodischen Prüfung der Lagereinrichtung für Hofdünger auf Dichtheit mit Augenmass.

Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG UWR) so anzupassen, dass die periodische Kontrolle der Hofdünger- und Entwässerungsanlagen in einem grösseren Zeitabstand und mit Augenmass erfolgen kann.

Begründung:
Der Kanton Aargau war Vorreiter und Musterknabe, was die Umsetzung des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft betrifft. So wurde während der letzten zehn Jahre in einem aufwendigen Verfahren systematisch alle Lagereinrichtungen für Hofdünger auf ihre Dichtheit und Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Die Lagerkapazitäten wurden überprüft und wo nötig erweitert, während andere Kantone die Dichtheitsprüfung gar nicht umsetzen (z.B. Genf, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri) oder erst angefangen haben (z.B. beide Appenzell, Graubünden, Schaffhausen, Zug, Solothurn, Bern).
Im Kanton Aargau werden die Hofdüngeranlagen bereits zum zweiten Mal überprüft! Dies verursacht hohe Kosten und bringt nichts. Auch während der erstmaligen Überprüfung war kaum ein Gülleloch undicht und wenn auch noch Risse bestanden hätten, dichtete die zähflüssige Gülle diese wieder ab. Selbst Güllelager mit Bruchsteinmauern waren dicht. Die Hofdüngerlagereinrichtungen der neueren Generationen, die jetzt wie erwähnt bereits zum zweiten Mal kontrolliert werden müssen, sind absolut unproblematisch. Sie wurden vor Inbetriebnahme auf ihre Dichtheit überprüft.
Entsprechend ist die Prüfung der Dichtheit bereits nach zwanzig Jahren eine Alibiübung, die unnötige Kosten für die Landwirtschaft und die Verwaltung verursacht und keinen Sicherheitsgewinn bringt. Der Aufwand ist enorm, da Tiere ja nicht einfach aufhören, Gülle zu produzieren. Entsprechend müssen diese verstellt werden. Im Weiteren ist kein Fall bekannt, der aufgrund einer undichten Hofdüngeranlage zu einer Gewässerverschmutzung geführt hätte. Vielmehr ist hier der Umgang mit Gülle bei der Ausbringung wichtig, wo die Aargauer Bauern ebenfalls vorbildlich sind.
Ebenfalls möchten die Motionäre darauf hinweisen, dass die öffentliche Hand bei ihren eigenen Anlagen, wie beispielsweise Kanalisationsleitungen, mit der periodischen Kontrolle weit hinten nachhinkt. Aufgrund der Rechtsgleichheit müsste, wenn überhaupt, hier der Hebel zuerst angesetzt werden.
Die Motionäre beantragen deshalb, unnötige Kontrollen zu vermeiden und die periodische Prüfung der Anlagen auf die in der Gewässerschutzverordnung vorgesehene Gewässergefährdung auszurichten. Da in den Gebieten ohne Schutzzone kaum von einer Gewässergefährdung auszugehen ist, soll die periodische Kontrolle beispielsweise erst nach 40 anstatt nach 20 Jahren erfolgen. Die Hofdüngeranlagen in Schutzzonen könnten um fünf Jahre auf 20 Jahre erhöht werden. Zudem ist zu prüfen, ob die Kontrollen im Rahmen einer ordentlichen ÖLN-Kontrolle erfolgen können und nicht wie bis anhin von akkreditierten Ingenieurbüros. Auch hier ist nämlich der Kanton Aargau einer der ganz wenigen, welcher auf eine solche Luxuslösung setzt.

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