Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Umgang der Gemeinden mit dem zunehmenden Flüchtlingsstrom

15. November 2022

Interpellation Franziska Stenico-Goldschmid, Mitte, Beinwil Freiamt (Sprecherin), und Rita Brem-Ingold, Mitte, Oberwil-Lieli, vom 15. November 2022 betreffend Umgang der Gemeinden mit dem zunehmenden Flüchtlingsstrom

Aus den Medien und den Mitteilungen des Bundes ist seit einiger Zeit zu entnehmen, dass in der Schweiz die Bundesasylzentren überfüllt sind und der Strom der Flüchtlinge sicherlich vorerst nicht weniger werden wird. In Anbetracht des andauernden Ukrainekrieges, des anstehenden Winters in der umkämpften Region, Strom-, Wasser- und Gasmangellage in diesem Land werden weitere Flüchtlinge in der Schweiz Schutz suchen. Zudem hat sich ebenfalls der Flüchtlingsstrom aus Afrika und Syrien erneut verstärkt. Der Bund sieht vor, dass die Geflohenen so schnell wie möglich an die Kantone verteilt werden und diese den Gemeinden zugewiesen werden.

Für die Gemeinden besteht aber bereits seit mindestens März 2022 ein enormer Druck bezüglich der Aufnahme von Ukrainern des Status S und deren Unterbringung, da im ganzen Kanton ein sehr ge-ringer Leerwohnungsbestand herrscht. Die meisten Geflüchteten konnten, dank der Solidarität der Bevölkerung, privat untergebracht und betreut werden. Dafür hatte der Kanton Aargau richtigerweise einen Vertrag über sechs Monate mit Caritas abgeschlossen, die den Gastfamilien mit Hilfe und Unterstützung in schwierigen Situationen zur Seite standen. Bei Wohnverhältnissen im privaten Bereich ist dieser Vertrag vielerorts bereits ausgelaufen und die Gastfamilien stossen zunehmen an ihre Grenzen und werden allein gelassen oder versuchen Hilfe auf der zuständigen Wohngemeinde einzuholen. Sind die zwischenmenschlichen Beziehungen eskaliert, müsste die Wohngemeinde einspringen und den Geflüchteten eine andere Wohnsituation finanzieren. So entstehen oft auch Anmietungen von sanierungsbedürftigen Altbauten, die schlicht nicht bewohnbar sind, nein sogar gesundheitsschädigend sein können (Bericht AZ vom 12.11.22).

Zudem haben die Gemeinden auch Sozialhilfebezüger, deren Wohnungsmiete maximal gedeckelt ist und es nicht fair wäre, teure Wohnungen für die Unterbringung von Geflüchteten anzumieten. Ge-rade die kleineren Gemeinden ohne Sozialdienst stossen schnell an ihre Grenzen.

Die Containerbeschaffung für Unterkünfte gestaltet sich als sehr schwierig. Ebenso die örtliche Positionierung solcher, zentral in der Gemeinde, da oftmals kein gemeindeeigenes Bauland oder nur Landwirtschaftszonen zur Verfügung stehen.

Aus den vorgängigen Ausführungen erlauben sich die Interpellantinnen, dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:

  1. Wie sieht der Regierungsrat die momentane Wohnsituation der Geflüchteten in den Gemeinden des Kantons?
  2. Wie viele Geflüchtete sind gesamthaft im Kanton Aargau untergebracht?
  3. Wie viele Geflüchtete haben den Status S?
  4. Wie viele Geflüchtete mit Status S sind in privaten Gastfamilien wohnhaft?
  5. Hat sich der Regierungsrat Gedanken gemacht, wie man die Gemeinden besser bei der Wohnungssuche und Unterbringung von Geflüchteten unterstützen kann?
  6. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, wie er den Gemeinden zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen kann, wenn Containersysteme angemietet werden müssten?
  7. Wie steht der Regierungsrat zu vereinfachten Baueingaben und Einsprachenverhinderung, wenn Containerunterkünfte auf gemeindeeigenem Land in der Landwirtschaftszone auszuführen wären?
  8. Gibt es die Möglichkeit, den Vertrag mit Caritas durch den Kanton zu verlängern?
  9. Was geschieht mit Geflüchteten Status S, die ihre Unterbringung bei Privaten verlieren und die Gemeinde keinen Wohnraum zur Verfügung stellen kann?

Ansprechperson

Engagiere dich