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Überprüfung der Aufsicht und Steuerung der Beteiligungen des Kantons Aargau

25. April 2023

Postulat Maya Bally, Mitte, Hendschiken (Sprecherin), Martin Brügger, SP, Brugg, Renate Häusermann, SVP, Seengen, Gian von Planta, GLP, Baden, Jonas Fricker, Grüne, Baden, Karin Faes, FDP, Schöftland, Urs Plüss, EVP, Zofingen, vom 25. April 2023 betreffend Überprüfung der Aufsicht und Steuerung der Beteiligungen des Kantons Aargau

Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Aufsicht und Steuerung der Beteiligungen des Kantons Aar-gau zu überprüfen. Dabei sind die PCG-Richtlinien (Vom 18. September 2013 (Stand 6. September 2017)) auf ihre Aktualität und Wirkungsweise zu überprüfen ebenso wie die darauf basierenden inter-nen Prozesse, Strukturen und Steuerungsinstrumente. Ebenso soll die Rolle des Parlaments aufgezeigt, hinterfragt und allfällige verschiedene mögliche Weiterentwicklungen dieser Rolle aufgezeigt werden. Dem Grossen Rat ist ein Bericht mit den Analyseergebnissen und den daraus resultierenden Optimierungsmassnahmen vorzulegen.

Begründung:
In jüngster Vergangenheit gaben zwei Beteiligungen des Kantons Aargau zu reden und forderten den Eigentümer in ungeahntem Masse. Die Axpo benötigte einen vom Bund ausgestalteten Rettungsschirm, welcher aber glücklicherweise bisher nicht benötigt wurde. In grossem Ausmass ist der Kanton Aargau betroffen von den Schwierigkeiten im Kantonsspital Aarau, welches 240 Millionen Franken benötigt, um eine Insolvenz abzuwenden.
Es gab in diesem Jahr bereits zwei Vorstösse zur Thematik „Der Kanton als Eigentümer“. In der Interpellation 23.21 wurden Fragen gestellt zur Einschätzung des Regierungsrats bezüglich der weite-ren Beteiligungen zur Eintretenswahrscheinlichkeit von möglichen Finanzhilfegesuchen, zum Risikoausmass und auch zur Governance. Mit dem Postulat 22.275 wurde für die Axpo gefordert, dass wieder politisch kontrollierte und fachlich ausgewiesene Vertretungen und mindestens ein Regie-rungsrat Einsitz im Verwaltungsrat erhalten.

Der Grosse Rat hat das erwähnte Postulat am 21.3.23 abgelehnt, weil man grundsätzlich die eingeschlagene Richtung betreffend Beteiligungen des Kantons Aargau beibehalten wolle und nicht der Meinung ist, dass die Vertretung eines Regierungsrats in einem Verwaltungsrat die richtige Lösung sei. Zudem herrschte die Meinung, dass man nun nicht eine spezielle Regelung lediglich für eine Beteiligung anstrebe. Bei der Diskussion im Rat und auch auf bilateraler Ebene zeigte sich aber auch, dass es notwendig ist, die PCG-Richtlinien, welche das Verhältnis zwischen dem Kanton Aargau als Eigentümer und den Beteiligungen regeln, zu überprüfen und allenfalls zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass die Prozesse richtig aufgegleist werden und die Kontrolle über die Beteiligungen dergestalt ist, dass keine kurzfristigen negativen Überraschungen möglich sein sollen. Die Postulantinnen und Postulanten unterstützen diese Haltung und fordern mit diesem Postulat entsprechend eine Analyse des Ist-Zustands und daraus resultierend Optimierungsmassnahmen.

Sollte man zum Schluss gelangen, dass die PCG-Richtlinien grundsätzlich nach wie vor genügen, dann müsste überprüft werden, ob die internen Abläufe und die Kommunikation bei den einzelnen Beteiligungen auch tatsächlich gemäss den PCG-Richtlinien erfolgen und ob die Steuerungsinstrumente genügend wirkungsvoll sind. Auch die Rolle des Parlaments ist aufzuzeigen und zu hinterfragen. Allfällige verschiedene mögliche Weiterentwicklungen dieser Rolle sind aufzuzeigen.

Aufgrund der aktuellen Ereignisse erscheint es notwendig, die Aufsichtsfunktion des Regierungsrats bezüglich Beteiligungen seriös zu reflektieren und zu optimieren. Es ist wichtig, dass Beteiligungen einen fachlich ausgewiesenen und ausgewogenen Verwaltungsrat haben, der ebenso dafür sorgt, dass politische Vorgaben und Stossrichtungen entsprechend umgesetzt werden. Unter Umständen sind auch die Eigentümerstrategien zu überprüfen und allenfalls anzupassen, je nach Unternehmung auch bezüglich Vorgaben für die Geschäftstätigkeit ausserhalb der gesetzlich verankerten Aufgaben.
Der Regierungsrat hat sicherzustellen, dass die Pflichten des Kantons Aargau als Eigentümer und Beteiligter seriös und vorausschauend wahrgenommen werden.

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