Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Übermässige Regressforderungen der Aargauischen Gebäudeversicherung an einen jungen Bauern

1. Juli 2015

Interpellation Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher), und Alois Huber, SVP, Wildegg, vom 30. Juni 2015 betreffend übermässige Regressforderungen der Aargauischen Gebäudeversicherung an einen jungen Bauern

Text und Begründung:
Ein junger Landwirt hat 2013 nach einer Arbeit, die er nach gängiger Praxis ausführte und sogar zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, den Hof seiner Familie in Möriken in Brand gesetzt. Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte ihn nun der Fahrlässigkeit, was nebst der Busse eine happige Rückforderung von Fr. 600’000.– der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) zur Folge hat. Beim Fall handelt es sich um ein unbeachtetes Problem. Viele Landwirte und auch Stallbaufirmen arbeiten mit funkensprühenden Geräten, ohne das Güllenloch oder offene Spaltenböden abzudecken. Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) weist zumindest auf ihrer Homepage nicht auf eine Explosions- oder Brandgefahr hin. Es stellt sich zum einen die Frage, ob der junge Landwirt wirklich fahrlässig gehandelt hat, was die Interpellanten sehr bezweifeln, auf der anderen Seite ist es fraglich, ob die Regressforderungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Fahrlässigkeit mit Fr. 600’000.– zu „bestrafen“, ist gelinde gesagt unverschämt.
Wir bitten deshalb den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1.    Erachtet der Regierungsrat die Regressforderung der AGV auch für übertrieben?
2.    Geht der Regierungsrat davon aus, dass die Gefahren, die von ähnlichen Arbeiten ausgehen, hinlänglich bekannt sind?
3.    Sind dem Regierungsrat ähnliche Fälle bekannt oder ist es allenfalls so, dass diese Art von Arbeit, die viele Profis so ausüben, noch nie zu einem vergleichbaren Brand geführt hat, was wiederum aufzeigen würde, dass die Gefahr solcher Arbeiten sehr gering wäre?
4.    Sieht der Regierungsrat nach diesem Vorfall Anpassungsbedarf beim Gebäudeversicherungsgesetz (GebVG), um solche Schicksalsschläge vorzubeugen.
5.    Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass man sich hier fragen kann, wozu man seine Gebäude noch versichert, wenn beim ersten Schadenfall alles unternommen wird, damit der Schaden nicht bezahlt werden muss?

Engagiere dich