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Überführung der diversen Fachbereiche von den Amtsärzten an das Institut für Rechtsmedizin (IRMAG) nach Aufhebung des Amtsarztsystems

3. März 2016

Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon (Sprecherin), Marco Beng, CVP, Berikon, Renata Siegrist-Bachmann, GLP, Zofingen, vom 1. März 2016 betreffend Überführung der diversen Fachbereiche von den Amtsärzten an das Institut für Rechtsmedizin (IRMAG) nach Aufhebung des Amtsarztsystems

Text und Begründung:
Auf den 1.1.2017 wird das Amtsarztsystem aufgelöst, eine neue Abwicklung/Verantwortlichkeit dieser Aufgaben steht somit demnächst bevor. Der Wechsel ist einschneidend. Es betrifft die Fachbereiche fürsorgerische Unterbringung (FU), Strafvollzug/Dienst im Regional- bzw. Bezirksgefängnis und den aussergewöhnlichen Todesfall (agT). Es sind Fachbereiche, die eine Einführung, Schulung, Übung aber auch kantonsweite Strukturen bedingen, um erfolgreich überführt werden zu können. Zudem sind ein enges Zusammenwirken von IRMG, Ärzte/Polizei/Staatsanwaltschaft wie bis anhin für ein erfolgreiches Wirken mitentscheidend. Im Falle eines agT kommen die Ärzte nach wie vor zum Einsatz in einer Art „Pikettdienst“, die Anzahl praktizierender Hausärzte wird künftig in allen Kantonsregionen vermehrt abnehmend sein. Bisher eingebundene Ärzte sind zunehmend besorgt um die Erfüllung dieser anspruchsvollen Aufgaben und der Umsetzung des Systemwechsels.
Der Regierungsrat wird daher gebeten, im Zusammenhang mit der Auflösung des Amtsarztsystems auf Januar 2017, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Ab 2018 ist vorgesehen, dass alle Dienstärzte FUs prüfen müssen. Was ist zu deren Schulung und Einführung in juristische Grundregeln geplant?
  2. Ist die Zahl der noch zur Verfügung stehenden Ärzte erfasst und ein System zur Aufteilung der verschiedenen Aufgaben auf diese Ärzte bereits geplant?
  3. Gibt es bereits Vorstellungen über ein Entschädigungssystem für diese Tätigkeiten und wie sieht dieses aus?
  4. Was ist betreffend Kompetenzen im Zusammenhang mit Menschen vor dem Strafvollzug (Hafterstehungsfähigkeit) angedacht?
  5. Wie werden der Strafvollzug/Dienst im Regional- oder Bezirksgefängnis bzw. die Verantwortlichkeiten geregelt werden?
  6. Wer rückt künftig aus bei einem agT, bei Tag/bei Nacht, denn die Anfahrtszeit der IRM-Ärzte stehen u. U. in keinem Verhältnis (Dauer/Zeitpunkt); ist ein Pikettdienst vorgesehen oder wie wird dies geregelt werden?
  7. In welchem Departement wird künftig die Führung/Verantwortung liegen?

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