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Transparenz und Vergleich der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) im Vergleich mit anderen Kantonen

19. November 2024

Interpellation Fraktion Die Mitte (Sprecher Alfons P. Kaufmann, Wallbach) vom 19. November 2024 betreffend Transparenz und Vergleich der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) im Vergleich mit anderen Kantonen

Text und Begründung:
Die Finanzierung der Spitäler und Kliniken ist geprägt von einem starken Auseinanderdriften zwischen Erträgen und Kosten. Ein Thema, das die Institutionen selber, aber auch die Politik und die Bevölkerung stark beschäftigt. Im Bereich der stationären Grundversicherung (OKP), ist seit Jahren eine ungenügende Tarif- bzw. Baserate-Abeckung feststellbar. Gleichzeitig sinken die Erträge Im Zusatzversicherungsbereich (VVG), unter anderem getrieben durch die Forderungen der Finma. Erschwerend kommt hinzu, dass die Tarife im ambulanten Bereich seit Jahren auf sehr tiefem Niveau verharren und die Kosten der Spitäler und Kliniken im ambulanten Bereich nicht decken. Durch die massive Zunahme der ambulanten Fälle, insbesondere getrieben durch «ambulant vor stationär (AVOS)», vergrössert sich das Defizit umso mehr. Zusammen mit der Teuerung bei den Sachkosten und Bauinvestionen sowie den steigenden Löhnen gefährden diese Entwicklungen die Existenz der Spitäler und Kliniken im Eiltempo.

Verschiedene Seiten fordern immer wieder Klärungen zur Abgeltung von Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL). Diese dienen der Finanzierung von Leistungen der Spitäler und Kliniken, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt werden. Gemäss Krankenversicherungsgesetz Art. 49 Abs. 3 dienen sie der Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen und der universitären Lehre und Forschung. Auf Kantonsebene ist in §3 der GWL-Verordnung festgeschrieben, welche GWL der Kanton finanziell abgelten kann.

In der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) sind die GWL als versorgungsrelevante Vorhalteleistungen der Spitalversorgung in der Strategie aufgenommen. In der Anhörung wurde dies von verschiedenen Seiten begrüsst und festgehalten, dass die GWL zwingend neu ausgerichtet werden sollten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Immer wieder wird erwähnt, dass der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich vergleichsweise tiefe GWL-Abgeltungen gewährt. Bekannt ist auch, dass im Kantonsvergleich unterschiedliche Leistungen abgegolten werden und die interkantonale Vergleichbarkeit und Transparenz nicht gewährt sind.

Der Kanton Aargau fordert von seinen eigenen Kantonsspitälern eine EBITDA von mind. 10%. Diese EBITDA gilt auch für die weiteren Spitäler und Kliniken, um auf dem Markt langfristig bestehen zu können (z.B. auch in Bezug auf Rückstellungen für notwendige Investionen). Allen ist bekannt, dass diese EBITDA-Marge unter den aktuell herrschenden Rahmenbedinungen kaum erreichbar ist.

Die Interpellantinnen und Interpellanten bitten den Regierungsrat, rund um die GWL folgende Fragen zu beanworten:

  1. Wie hoch ist aktuell die gesamthafte Abgeltung für GWL an die Spitäler und Kliniken im Kanton Aargau und wie hat sich diese in der Vergangenheit entwickelt? Wie teilt sich dieser Betrag auf die Sparten Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie auf?
  2. Wie hoch sind die Abgeltungen für GWL in anderen Kantonen, – wie steht der Kanton Aargau im Vergleich da? Was ist in der Zwischenzeit das «Schweizer Mittelfeld»? Wie hoch ist der Durchschnitt und der Median pro Kopf und pro Fall im interkantonalen Vergleich?
  3. Um wieviel müsste der Kanton Aargau die GWL-Abgeltungen an die Akutspitäler erhöhen, damit diese gemäss Finanzplan im Jahr 2025, 2030 und 2035 eine EBITDA-Marge von 10% erreichen würden?
  4. Wenn der Kanton Aargau bei der Steuerstrategie mit den GWL unter die Top-ten im inter-kantonalen Verlgeich kommen möchte, – wie hoch wäre dann der zu budgetierende Betrag der GWL? Oder/und wie hoch sollte der Betrag sein, damit sich der Kanton Aargau im Mittelfeld der Schweiz bewegt?
  5. Welche Leistungen gelten als GWL? Wie verteilen sich die GWL-Ausgaben nach Leistungsart (z.B. differenziert nach universitärer Lehre und Forschung, Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen etc.)? Was unterscheidet den Aargau von anderen Kantonen?
  6. Wie hoch sind die ungedeckten Kosten von Leistungen der Kantonsspitäler einerseits und der übrigen Listenspitäler anderseits, welche aus Sicht der Systemrelevanz durch GWL-Abgeltungen entschädigt werden sollten? Welche dieser Leistungen sollen in erster Priorität abgegolten werden?
  7. Welche Leistungen werden mit der Umsetzung der GGpl künftig als gemeinwirtschaftliche Leistungen eingestuft?
  8. Welche Finanzierungsmöglichkeiten hat der Kanton Aargau für die Spitäler und Kliniken, ausser GWL? Was ist darüber bekannt aus anderen Kantonen und welche Leistungen wer-den damit finanziert (gibt es z.B. Subventionen)?
  9. Welche Strategie verfolgt der Kanton Aargau mit den GWL?

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