Transparenz bei Hygienemängeln in Gastronomiebetrieben
3. Juni 2025
Interpellation Daniele Mezzi (Sprecher), Mitte, Laufenburg; Emanuel Suter, SVP, Gipf-Oberfrick, vom 3. Juni 2025, betreffend Transparenz bei Hygienemängeln in Gastronomiebetrieben.
Text und Begründung:
Gemäss einem Medienbericht vom 17. April 2025 in der Aargauer Zeitung , wurden im Jahr 2024 in 22 Fällen Strafanzeige gegen fehlbare Gastronomiebetriebe eingereicht. Strafanzeige wird nur bei gewichtigen oder wiederholten Widerhandlungen eingereicht. Trotzdem bleibt die Öffentlichkeit über die Identität dieser Betriebe weitgehend im Unklaren, da das geltende Recht eine Veröffentlichung der betreffenden Betriebe untersagt. Dies führt auf Seiten der Bevölkerung zu Verunsicherung und erschwert es den Konsumentinnen und Konsumenten, informierte Entscheidungen zu treffen. Andererseits können solche Medienberichte auch zu einem pauschalen Misstrauen gegen den überwiegenden Anteil an unbescholtenen Gastronomie-betrieben führen.
Der Kanton Zug hat mit der freiwilligen Einführung eines sogenannten Hygienezeugnisses bereits einen Weg zur erhöhten Transparenz beschritten – mit messbarem Erfolg. Auch in anderen Ländern ist die Veröffentlichung von Hygienebewertungen gängige Praxis. Die Nichtveröffentlichung der Namen von Betrieben mit wiederholten Hygienemängeln steht aus Sicht der Interpellanten im Widerspruch zum öffentlichen Interesse an Transparenz und Sicherheit. Ein kantonales oder nationales System zur freiwilligen oder verpflichtenden Veröffentlichung von Hygienebeurteilungen – wie es der Kanton Zug vormacht – könnte die Lebensmittelsicherheit fördern und das Vertrauen in das Kontrollwesen stärken. Deshalb bitten die Interpellanten um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle gesetzliche Regelung, die eine Veröffentlichung der Namen von Gastronomiebetrieben mit erheblichen Hygienemängeln untersagt?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um mehr Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen, ohne dabei die Rechte der Betriebe unangemessen zu beeinträchtigen?
- Ist der Regierungsrat bereit, sich auf kantonaler oder nationaler Ebene für eine Gesetzesänderung einzusetzen, die eine Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen ermöglicht?
- Wie steht der Regierungsrat zur Einführung eines Modells wie im Kanton Zug, bei dem Betriebe ihre Hygienezeugnisse freiwillig offenlegen können?
- Wie gedenkt der Regierungsrat, das Vertrauen der Bevölkerung in die Lebensmittelsicherheit und die Kontrollmechanismen zu stärken?