Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Tierseuchenbekämpfung: Kanton in der Pflicht

3. April 2020

Die CVP Aargau befürwortet die Übernahme der Kosten der Kadaverentsorgung von Grosstieren durch die Tierseuchenkasse. Eine Bezahlung der projektbezogenen Personalkosten des Kantons aus dem Fonds wird hingegen abgelehnt, da gemäss Art. 31 des TSG die Kantone die Kosten der Tierseuchenbekämpfung sowie der Tierverluste zu tragen haben.

Die CVP begrüsst die Revision dieses Gesetzes, kann sich aber nicht mit allen Änderungen identifizieren. Gerade die jetzige Krise im Bereich Humanmedizin (Corona-Virus) zeigt uns, dass der Staat für eventuelle Krisen gewappnet sein muss. Allerdings kann es nicht sein, dass neu die auf Tierseuchen bezogenen Personalkosten aus der Tierseuchenkasse zu bezahlen wären. Die Coronakrise zeigt eben gerade auf, dass der Mensch, der globale Warenfluss und der weltweite Handel dazu führt, dass ein Virus sich sehr schnell verbreiten kann. Im Sinne der Ernährungssicherheit soll der Tierseuchengefahr mit guter Prävention entgegen getreten werden. Dies ist im Interesse der Gesellschaft und der öffentlichen Hand, was sie deshalb auch mittragen soll. Die Umsetzung des Eidg. Tierseuchengesetzes ist Sache der Kantone. Zu den Kantonsaufgaben gehört auch die Aus- und Weiterbildung des Personals.

Administrative Vereinfachung bei der Kadaverentsorgung
Die CVP begrüsst die neue Regelung, dass künftig das Entsorgen von Grosstieren über den Tierseuchenfonds abgerechnet werden kann, auch wenn die auf dem Betrieb abzuholenden Tiere kaum an einer Seuche gestorben sind. Die Übernahme der Kosten durch den Tierseuchenfonds würde auch einen erheblichen administrativen Minderaufwand bedeuten. Der Kanton müsste den Gemeinden die rund 1000 Rechnungen nicht mehr stellen. Mit 83 % verrechnet der Grossteil der Gemeinden die Kosten für die Direktabholung den Tierhaltern weiter. Im Normalfall werden bislang also zwei Rechnungen gestellt, was administrativer Unsinn ist.

Imker von Beitrag befreien
Weiter beantragt die CVP, dass die Imker für ihre Bienenvölker keinen Beitrag mehr zahlen müssen. Die Kosten der Seuchenbekämpfung von jährlich rund 25’000 Franken seien durch den Kanton zu tragen. Die rund 1’000 Aargauer Imkerinnen und Imker mit gut 10’000 Völker bezahlen pro Volk Fr. 1.00. Dieser Einzug ist sehr aufwendig und läuft über die Bienenzüchtervereine, die ihrerseits eine Aufwandentschädigung erhalten. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bienen mit einer Bestäubungsleistung von rund 12 Mio. Franken wäre es angebracht, dass der Kanton die Tierseuchenaufwendungen übernimmt. Dieser würde damit selbst ein paar tausend Franken Personalaufwendungen einsparen, was unter dem Strich zur heutigen Regelung nur einen minimalen Mehraufwand darstellen würde.

Verwandte Inhalte

Kontakt

Engagiere dich