Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Teilrevision des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Mehrwertabgabe und Förderung der Verfügbarkeit von Bauland)

22. Juni 2015

Die CVP Aargau begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrates bei der Teilrevision des Baugesetzes. Die CVP unterstützt dabei in Anbetracht der heterogenen Aargauer Gemeindelandschaft bei der Mehrwertabgabe flexible Lösungen, die den Gemeinden Spielraum belassen. Die Massnahmen zur Baulandverflüssigung werden mitgetragen; diese müssen aber mit aller Sorgfalt angewendet werden.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verpflichtet die Kantone, Planungsvorteile bei Einzonungen zu einem Satz von mindestens 20 % auszugleichen. Der Bund setzt den Kantonen Frist für die Umsetzung bis 1. Mai 2019. Nach Ablauf der Frist sind Einzonungen nicht mehr zulässig, solange der Kanton den Gesetzgebungsauftrag nicht erfüllt hat. Ferner verpflichtet das RPG die Kantone, eine Geset-zesgrundlage zu schaffen, die es der Behörde erlaubt, bei gegebenem öffentlichem Interesse „eine Frist für die Überbauung des Grundstücks (zu) setzen und, wenn die Frist unbenützt verstreicht, bestimmte Massnahmen an(zu)ordnen“.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat nun einen Bericht in die Anhörung geschickt, der die geplanten diesbezüglichen Massnahmen auflistet.

Flexible Lösungen für die einzelnen Gemeinden
Die CVP Aargau unterstützt bei den Massnahmen zur Mehrwertabgabe die „Variante 1“. Diese legt für die Mehrwertabgabe den vom Bund geforderten Mindestsatz von 20 % fest. Die Gemeinden sind frei, den Satz individuell zu erhöhen. Diese Variante berücksichtigt nach Ansicht der CVP Aargau die unterschiedlichen raumplanerischen Verhältnisse in den einzelnen Aargauer Gemeinden. Auch bei der Mehrwertabgabe für Um- und Aufzonungen befürwortet die CVP die Variante, welche es vollständig den Gemeinden überlässt, ob sie eine solche Abgabe erheben wollen oder nicht. So können die Gemeinden die Abgabe auch hier auf ihre Bedürfnisse individuell anpassen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland werden von der CVP Aargau begrüsst. Diese müssen ihrer Ansicht nach aber mit äusserster Sorgfalt angewendet werden.

Gleiche Rechte für die Ortsbürgergemeinden
Bezüglich der Mehrwertabgabe verlangt die CVP Aargau zudem, dass die Ortsbürgerge-meinden als Grundeigentümerinnen dem Kanton, den Einwohnergemeinden und den Ge-meindeverbänden gleichgestellt werden. Auch die Ortsbürgergemeinden sollen von der Mehrwertabgabepflicht befreit sein. § 28 Abs. 5 lit. a soll demnach wie folgt ergänzt werden: „Keine Abgabe wird erhoben gegenüber Kanton, Einwohnergemeinden, Ortsbürgergemeinden und Gemeindeverbänden, wenn die betroffene Fläche der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient.“

Engagiere dich