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Streichung des Checks S3, zur Stärkung der Checks P3, P6 und S2

6. März 2018

Motion vom 6. März 2018 von Alfons Paul Kaufmann, CVP, Wallbach (Sprecher), Dominik Peter, GLP, Bremgarten, Colette Basler, SP, Zeihen, Ruth Müri, Grüne, Baden-Dättwil, Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken, Tanja Primault-Suter, SVP, Gipf-Oberfrick, Christine Keller Sallenbach, FDP, Zufikon zur Streichung des Checks S3, zur Stärkung der Checks P3, P6 und S2.  

Text:
Das Schulgesetz des Kantons Aargau ist so anzupassen, dass der Check S3 an der Oberstufe ersatzlos gestrichen wird, da er für eine berufliche Orientierung keinerlei Relevanz mehr hat und auch vom Gewerbe nicht gewünscht ist. Im Sinne der Harmonisierung innerhalb der NWCH soll zur Durchführung der Checks das geltende Modell des Kantons Baselstadt übernommen werden. Der Check S2 soll terminlich und inhaltlich angepasst und gestärkt werden, so dass dessen Resultate aussagekräftiger ausfallen. Der Check P6 soll um ein Jahr in die 5. Klasse verschoben werden und so zum Check P5 werden.

Begründung:
Die Durchführung der Checks wird in der Verordnung über die Volksschule, Abschnitt 2.5 Kantonale Leistungstests (§§ 26-32) geregelt. Mit der regelmäßigen Durchführung eines Leistungstests im zweiten Oberstufenjahr wird auch Art. 10 (Bildungsmonitoring) des Harmos-Konkordates erfüllt, welches die Beteiligung „an einem systematischen und kontinuierlichen, wissenschaftlich gestützten Monitoring“ verlangt, insbesondere die „Erreichung der nationalen Bildungsstandards namentlich durch Referenz-Tests (…)“.

Zur Abschaffung des Check S3 und zur Stärkung der Checks P3, P6 und S2:
Mit dem beabsichtigten Ziel, die Leistung der Schülerinnen und Schüler flächendeckend messen und vergleichen zu können, führen die vier Kantone Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Basel-Landschaft gemeinsam standardisierte Tests, die sogenannten Checks, durch. Im Laufe der obligatorischen Schulzeit sollen die Schülerinnen und Schüler in der dritten und sechsten Primarklasse (P3 und P6) sowie in der zweiten und dritten Oberstufe (S2 und S3) solche Tests absolvieren.
Die Kritik seitens Pädagoginnen und Pädagogen und der Schulleitungen am Check S3 in den vier Kantonen ist heftig, wenn auch nicht einstimmig. In der 2. Oberstufe kann der Check S2 mit den Jobskills (Anforderungen, welche für den zukünftigen Beruf erfüllt sein sollten) verglichen werden und dient so der optimalen und individuellen Vorbereitung für die Berufslehre. Dieser Nutzen ist beim Check 3 nicht gegeben und er ist aus folgenden erwähnten Gründen fragwürdig.

  • Der Check S3 findet im Frühling der 3. Oberstufe statt, die Resultate werden im Juni präsentiert, 2-3 Wochen vor Schulaustritt der Schülerinnen und Schüler. Mit den Ergebnissen des Checks kann nicht mehr gearbeitet werden.
  • Schülerinnen und Schüler haben zu diesem Zeitpunkt in der Regel ihren Lehrvertrag unterschrieben. Viele füllen den Check S3 daher nicht mehr seriös aus, weil er zurzeit keinerlei Konsequenzen hat und die Schülerinnen und Schüler auch nicht mehr von den Resultaten profitieren können.
  • Die Leistungschecks verschlingen enorme personelle und zeitliche Ressourcen sowie finanzielle Mittel: Die Durchführung des Check S3 kostet unseren Kanton rund 370’000 Franken pro Jahr. Das Kosten-/Nutzenverhältnis muss dabei klar in Frage gestellt werden.

Der Check S2 muss so angepasst werden, dass er genügend aussagekräftig wird, damit die entsprechenden Basic- und Multichecks der einzelnen Berufsverbände wieder auf rein berufsspezifische Eignungstests reduziert werden können. Die Kritik der Wirtschaft, die ausgestellten Zeugnisse der Schulabgängerinnen und Schulabgänger seien zu wenig aussagekräftig, ist häufig zu hören. Darum hat dies oft das Einfordern von Basic- oder Multi-Checks zur Folge.
Der Zeitpunkt des Check S2 muss so gewählt werden, dass er im ersten Semester der 2. Oberstufe für eventuelle „Schnupperlehr-Bewerbungen“ den Lehrbetrieben zur Verfügung steht. Zudem soll er auch für angehende SchülerInnen der Gymnasialstufe eine Zwischenbeurteilung aufzeigen, damit auch sie noch genügend Zeit haben, eventuelle Schwächen ausgleichen zu können.

Aus oben erwähnten Erläuterungen soll auf der Sekundarstufe I nur noch ein standardisierter Leistungscheck durchgeführt werden, der Check S2 im zweiten Oberstufenjahr. Dieser muss mit den Wirtschafts- und Berufsverbänden abgesprochen werden. Damit werden die Bedürfnisse derjenigen Lehrbetriebe erfüllt, welche die Leistungschecks als Beurteilungs-kriterium für eine Aufnahme von Lehrlingen eingeführt haben.

Damit kein Leistungsabfall bei Schülerinnen und Schüler stattfindet, welche schon eine entsprechende Ausbildungszusage haben, kann als Alternative eine „Leistungsvereinbarung“ (Vereinbarung zur Eliminierung eventueller Leistungs – Defizite, bzw. Vereinbarung noch zu erreichender Leistungen) zwischen zukünftigem Lernenden, Lehrbetrieb und Schule verfasst werden. So wäre sichergestellt, dass auch im 9. Schuljahr noch ein entsprechender Leistungsdruck für alle aufrechterhalten werden kann.

Der Regierungsrat wird gebeten, die Verordnung über die Volksschule betreffend Check S2 und Abschlusszertifikat entsprechend anzupassen. Ein Vorstoss zur Reduktion der Checks wurde auch im Kanton Baselland eingereicht. Der Kanton Basel-Stadt hat bereits entschieden, zum Ende der Sekundarstufe im Jahr 2018, den Check S3 nicht mehr durch zu führen. Zudem steht auch der Kanton Basel-Stadt für eine klare Stärkung des Check S2, damit dieser eine grössere Relevanz für die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler erhält.
Die somit eingesparten Kosten für die Durchführung und die Aufrechterhaltung des Check S3, kann zu einem Teil für die Anpassung des zu überarbeitenden Check S2 verwendet, der Rest kann eingespart werden. Diese finanziellen Einsparungen im BKS machen Sinn und haben keinerlei negative Auswirkungen, auf Schüler/innen und Lehrkräfte.

Mit dem Verzicht auf den Check S3 soll auch dem Bedürfnis der Lehrpersonen nach Entlastung nachgekommen werden. Zudem soll im Hinblick auf den Oberstufenübertritt besser individualisiert werden können und dafür der Check P6 in der Primarschule in die 5. Klasse vorverschoben werden.

Durch erwähnte Änderungen werden die Checks P3, P5 und S2 gestärkt und es findet eine Harmonisierung mit dem Kanton Baselstadt und wohl zukünftig mit Baselland statt.

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