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Stärke für den Standort Aargau, Verantwortung gegenüber Gemeinden und Gesellschaft

3. Dezember 2024

Die Mitte begrüsst die vom Grossen Rat beschlossene Steuerstrategie 2022-2030, die darauf abzielt, den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau zu stärken und das Ressourcenpotenzial des Kantons zu verbessern. Wie von der Mitte in einem überwiesenen Postulat gefordert, soll die Strategie saldoneutral umgesetzt werden, um sowohl den Bedürfnissen der Bevölkerung als auch den Anforderungen der Gemeinden gerecht zu werden.

Im Rahmen der heutigen Beratungen liegt die Steuergesetzrevision 2025 als erstes Umsetzungspaket mit fünf konkreten Massnahmen zur zweiten Lesung vor. Parallel dazu werden die Massnahmen des zweiten Pakets in erster Lesung behandelt. Die Mitte unterstützt beide Pakete, fordert jedoch eine gestaffelte Einführung, um eine verantwortungsvolle Umsetzung sicherzustellen.

Unterstützung für das 1. Paket der Steuergesetzrevision
Die Mitte stimmt den fünf Massnahmen des ersten Pakets uneingeschränkt zu. Diese umfassen:

  • Senkung der Vermögenssteuer
  • Erhöhung des Kinderabzugs
  • Erhöhung der Abzüge für Drittbetreuungskosten
  • Erhöhung der Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung
  • Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen

Wir sehen diese Massnahmen als zentrale Schritte zur Verbesserung der Attraktivität des Kantons.

Klarer Kurs für das 2. Paket
Für das zweite Paket, das ab 2027 greifen soll, werden drei Massnahmen vorgeschlagen:

  • Senkung des Einkommenssteuertarifs
  • Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif
  • Erhöhung der Grundstückgewinnsteuern.

Die Mitte befürwortet die ersten beiden Massnahmen, lehnt die Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer jedoch deutlich ab. Dieser Punkt wurde bereits in früheren Anläufen kritisch beurteilt und bleibt für die Mitte nicht akzeptabel.

Warum die Staffelung entscheidend ist
Die Mitte betonte die Notwendigkeit einer gestaffelten Einführung der beiden Pakete. Dies entspricht dem Leitsatz der Saldoneutralität und erlaubt eine verlässliche Bewertung der Auswirkungen des ersten Pakets, bevor über das zweite entschieden wird. Folgende Gründe sprechen für die Staffelung:

  1. Vermeidung von rückwirkender Inkraftsetzung: Rückwirkende Anpassungen, insbesondere bei der Quellensteuer, sind mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden.
  2. Prüfung der Saldoneutralität: Aktuelle Zahlen können erst nach Einführung des ersten Pakets validiert werden, bevor das zweite umgesetzt wird.
  3. Nachhaltige Umsetzung der Steuerstrategie: Der Leitsatz 1 „Saldoneutralität“ soll vor der Beratung des zweiten Pakets überprüft werden.
  4. Berücksichtigung der Anliegen der Gemeinden: Die Staffelung erlaubt es, die Auswirkungen auf Gemeinden – bspw. für die kommenden Budgets – und auf die Gesellschaft besser zu berücksichtigen.
  5. Flexibilität für zukünftige Anpassungen: Handlungsspielraum bleibt gewahrt.
  6. Verantwortungsvolles Handeln: Beide Pakete sollen langfristig tragfähig und gesellschaftlich akzeptabel sein.

Klare Position zu Minderheitsanträgen und der Grundstückgewinnsteuer
Die Fraktion der Mitte lehnte folgende Minderheitsanträge ab:

  • Erhöhung der Pauschalen bei Immobilienunterhalt: Die vorgeschlagene Erhöhung auf bis zu 25 % ist unzulässig und führt zu einer einseitigen Bevorzugung.
  • Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer: Die Mitte lehnt die vorgeschlagene Aufhebung der Tariferleichterungen ab.

Fazit: Stärke für den Standort Aargau, Verantwortung gegenüber Gemeinden und Gesellschaft
Die Mitte sieht in der aktuellen Steuergesetzrevision eine Chance, den Kanton Aargau im Standortwettbewerb zu stärken. Mit den vorliegenden Massnahmen werden wichtige Impulse für Familien, Vereine und die Wirtschaft gesetzt. Gleichzeitig setzt sich Die Mitte dafür ein, verantwortungsvoll gegenüber den Gemeinden und den Einwohnern des Kantons zu handeln.

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