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Erleichtertes System für Steuererklärungen für nicht erwerbstätige SchülerInnen und StudentInnen

20. Juni 2017

Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecher Andreas Meier, Klingnau) vom 20. Juni 2017 betreffend erleichtertes System für Steuererklärungen für nicht erwerbstätige SchülerInnen und StudentInnen

Text und Begründung:
Alle Personen, die im Kanton Aargau wohnhaft sind, haben nach dem Erreichen der Volljährigkeit jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden in der Folge gemäss ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen besteuert. Ein Grossteil der SchülerInnen und StudentInnen haben noch kein Erwerbseinkommen, die Vermögensverhältnisse sind unbedeutend. Die Bezüge aus den Sozialversicherungen sind es ebenso.
SchülerInnen und StudentInnen müssen nach Erreichen der Volljährigkeit bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung einmalig eine Steuererklärung einreichen. Ansonsten ist das Ausfüllen einer Steuererklärung fakultativ. Das Ausfüllen einer Steuererklärung bleibt für SchülerInnen und StudentInnen obligatorisch, wenn sich

  1. die Vermögensverhältnisse geändert haben (beispielsweise Erbschaften, Lotteriegewinne)
  2. die Einkommensverhältnisse geändert haben (beispielsweise Aufnahme berufliche Tätigkeiten neben dem Studium).

Ein erleichtertes System für Steuererklärungen für Steuerzahlende in Ausbildung (Berufslehre oder Studium) senkt die Verwaltungskosten. Sowohl auf Gemeinde- und Kantonsebene ergeben sich personelle und finanzielle Einsparungen im grossen Umfang.

Wir fragen daher den Regierungsrat:

  1. Wäre er bereit, SchülerInnen und StudentInnen von einer jährlichen Steuererklärung zu befreien und sie ohne deren eigenen Widerruf gleich zu veranlagen, wie dies im Vorjahr geschah? StudentInnen und SchülerInnen füllen nur dann eine neue Steuererklärung aus, wenn sich die Vermögens- und Einkommensverhältnisse in dem Masse geändert haben, dass eine neue Steuererklärung obligatorisch wird, weil dem Staat ansonsten Abgaben entgingen (als Belege dienen die Lohnausweise).
  2. Sieht der Regierungsrat die Möglichkeit, eine Quellensteuer zu erheben für Steuerzahlende in Ausbildung (Berufslehre oder Studium) und auf diese Weise die Steuererklärung zu erlassen?
  3. Wie beurteilt der Regierungsrat den Anteil einkommensloser StudentInnen und SchülerInnen, welche wegen Nichteinreichen oder zu spätem Einreichen der Steuererklärung gebüsst werden? Gibt es dazu Erhebungen?

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