Anpassung des Richtplans: Festsetzung der Deponie des Typs A „Steindler“ in Würenlos
9. Dezember 2020
Eingabe: Die CVP Fraktion des Grossen Rates stimmt der Festsetzung des Standorts «Steindler» als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel A 2.1) zu.“
Kurze Begründung: Aufgrund der hohen Bautätigkeit in den Regionen Baden und Brugg sowie im angrenzenden Limmat- und Furttal bestehen in der Region Baden nur noch kurzfristig genügend Auffüllvolumen für unverschmutzten Aushub. Diese Volumen nehmen zudem stetig ab. Es ist im öffentlichen Interesse die Aushubentsorgung mittel- bis langfristig in der Region sicherstellen zu können. Dazu sind spätestens ab dem Jahr 2025 zusätzliche Standorte für Ablagerungsmöglichkeiten erforderlich.
Bis vor wenigen Jahren, liess sich im Kanton Aargau der anfallende Aushub fast ausschliesslich in Kiesabbaustellen ablagern. Mit dem Aufkommen des Baustoffrecyclings verringerten sich in jüngster Vergangenheit jedoch der Abbau von primären Baustoffen und damit auch das Auffüllvolumen für unverschmutztes Aushubmaterial. In der Region Baden übersteigt die abgelagerte Aushubmenge die abgebaute Kiesmenge heute daher deutlich. Dieser Trend wird sich in Zukunft fortsetzen, da im Richtplan praktisch keine Materialabbaugebiete mehr eingetragen sind.
Die durchgeführte Evaluation im Perimeter Baden Regio hat neben weiteren Standorten den Standort Steindler für eine Aushubdeponie identifiziert. Dieser Standort soll nun im kantonalen Richtplan als Ablagerungsstandort bezeichnet werden. Um die regionale Entsorgungssicherheit für die nächsten 30 Jahre gewährleisten zu können, werden jedoch weitere Standorte notwendig sein. Diese gilt es nachgelagert ebenfalls zu sichern. Gemäss den vorliegenden Unterlagen sind die Bedarfsprognosen nachvollziehbar. Der Bedarf ist vorhanden.
Der Standort Steindler soll gemäss dem prognostizierten Ablagerungsengpass ungefähr ab dem Jahr 2023 für eine Laufzeit von ca. 9 Jahren zur Verfügung stehen und damit den kurzfristig ansetzenden Ablagerungsnotstand in der Region Baden auffangen. Dabei ist es wichtig, dass die Deponie auch vorwiegend für Material aus der Region Baden zur Verfügung steht. Einerseits würde sich die Deponie Steindler bei Einlagerungen von Material bspw. aus dem angrenzenden Limmat- oder Furttal schneller füllen und es müsste früher als geplant ein weiterer Standort evaluiert werden. Andererseits hätten die damit einhergehenden unnötig langen Transportdistanzen sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch negative Auswirkungen.
Neben dem Bedarfsnachweis stellen sich bei neuen Deponien mit der Verkehrsanbindung und den zu erwartenden Einflüssen auf die Umwelt weitere zentrale Fragen. Die Lage der Deponie kann als geeignet bezeichnet werden. Sie befindet sich an der Grenze zwischen Würenlos und Otelfingen und grenzt nicht direkt an Siedlungsgebiet. Mit einer Entfernung von ca. 2.5 km zur Autobahnein-/ ausfahrt Wettingen Ost ist eine gute regionale Verkehrserschliessung gegeben. Die Naherschliessung erfolgt über die übergeordnete Steindlerstrasse, wobei mit einem Rechtsabbiegeverbot für Transportfahrten von der Deponie ausgehende zusätzliche Ortsdurchfahrten durch Otelfingen vermieden werden sollen.
Der Einfluss auf die Umwelt und dabei insbesondere der Landschaftseingriff sind bei neuen Deponien relevant. Die mittlere Aufschütthöhe beträgt bei der Deponie Steindler 9.5 m. Das Gebiet im Perimeter ist muldenförmig und eignet sich daher gut für die Realisierung einer Aushubdeponie. Der Deponiekörper kann harmonisch in die hügelige Moränen-Landschaft eingegliedert werden. Ausserdem sind, im Sinne einer landwirtschaftlichen Folgenutzung, relativ flache Bodenflächen mit steileren Böschungen um den neuangesetzten Bachraum vorgesehen. Die Vernetzung im Gebiet wird durch die Erhöhung von ökologischen Strukturen verbessert. Da für die Deponie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgenommen werden muss, wird das Deponievorhaben in weiteren Planungsstufen detailliert und so weit als möglich auf die verschiedensten Ansprüche und Bedürfnisse abgestimmt. Neben wirtschaftlichen Aspekten werden Verkehr, Gestaltung, Nutzung, Umweltauswirkungen und ökologischer Ausgleich wichtige Rollen spielen.
Aufgrund der vorangegangenen Erläuterungen wird die Richtplanfestsetzung des Ablagerungsstandorts Steindler als zweckmässig erachtet und unterstützt.