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Festsetzung der Deponie des Typs B „Steinbruch Mellikon“ in Mellikon

14. Dezember 2020

Eingabe: Die CVP unterstützt dieses sehr sinnvolle Vorhaben. Im Kanton Aargau ist zur Zeit nur eine Deponie Typ B in Betrieb (Deponie „Emmet“ in Seon). Damit können zur Zeit nur ca. ein Drittel des kantonalen Bedarfs abgedeckt werden. Ein Grossteil des anfallenden Materials wird daher in andere Kantone exportiert. Mit der Deponie in Mellikon erhöht sich die Abdeckung auf ca. 60%.

Kurze Begründung: Als Voraussetzung zur Realisierung des Projekts muss das Deponiesickerwasser und das saubere Hangsickerwasser getrennt abgeleitet werden. Schadstoffbelastetes Deponiesickerwasser wird in die Schmutzwasserkanalisation geleitet. Nur sauberes Hangsickerwasser kann direkt in den Vorfluter abgeleitet werden. Hierfür ist eine Abdichtung und ein Wassermonitoring vorgesehen.

Mit der Änderung des Auffüllmaterials von Typ A zu Typ B entsteht kein Mehrverkehr, da die Marialmengen gleich bleiben. Im Vergleich zum rechtskräftig bewilligten Betrieb sind keine weiteren Interessen gemäss Bundesrecht oder kantonalem Richtplan betroffen. Der bestehende Gesamtperimeter, die Abbaumengen, der Abbau- und Wiederauffüllvorgang, die Rekultivierung sowie die Erstellung der Endgestaltung bleiben im Vergleich zum bewilligten Vorhaben unverändert.

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