Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Statistikgesetz – Im Grundsatz ja, aber …

26. August 2022

Die Mitte ist mit dem Grundsatz eines Statistikgesetzes einverstanden, die Notwendigkeit ist mit dem Legalitätsprinzip gegeben. Für die Mitte fehlen aber klare Regelungen zu den Aufgaben der kantonalen Statistik. Anpassungen/Ergänzungen sind unabdingbar, damit die Mitte dem Gesetz zustimmen kann.

Notwendigkeit wird gesehen
Die Mitte ist im Grundsatz einverstanden mit einem Statistikgesetz, sie sieht die Notwendigkeit, mit diesem Gesetz die Lücke zu schliessen, die dem Legalitätsprinzip geschuldet ist.

Es gibt aber in gewissen Bereichen aus unserer Sicht klar Verbesserungsbedarf. Bevor die Mitte das Gesetz verabschieden kann, müssen zwingend Anpassungen vorgenommen werden. Dem aktuellen Stand des Gesetzes könnte die Die Mitte so nicht zustimmen.
Maya Bally
Nationalrätin | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau

Erhebungen und Anordnungskompetenz nicht genug geregelt
Für Erhebungen fehlen aus Sicht der Mitte z.B. entsprechende Kriterien und Vorgaben. Private und Juristische Personen haben zwar die Möglichkeit einer Beschwerde, die öffentlichen Organe jedoch nicht, sie können einfach verpflichtet werden. Darum ist es wichtig festzuhalten, nach welchen Kriterien Erhebungen durchgeführt werden sollen. Ebenso fehlt eine klare Regelung der Delegationskompetenzen an das statistische Amt oder weitere Statistikproduzenten.

Einbettung in Gesamtplan fehlt – keine Konzepte und Kriterien
Gesamthaft muss festgehalten werden, dass die Aufgaben der kantonalen Statistik sehr offen formuliert sind im vorgelegten Gesetzesentwurf, es gibt keine Einbettung in eine Gesamtsicht oder einen Gesamtplan. Aufgrund der Gesetzesvorlage lässt sich nicht beantworten nach welchen Kriterien und Konzepten, die Erhebungen durchgeführt werden, es fehlen Angaben zur strategischen Planung und Koordination. Dies ist z.B. in den Statistikgesetzen anderer Kantone festgehalten. Sie verpflichten die Regierung mit einem Mehrjahresprogramm für eine offene und transparente Planung der statistischen Arbeiten zu sorgen. Diese müssen eine Übersicht über den Stand der Statistik in den einzelnen Bereichen, Informationen zu den wichtigsten Erhebungsaktivitäten für die Planungsperiode sowie den gesamten finanziellen Aufwand enthalten. Der Regierungsrat setzt somit also den mittelfristigen Planungsrahmen fest. Die Mitte kann nicht nachvollziehen, warum der Regierungsrat in unserem Kanton auf solche wichtigen Ausführungen im Gesetz verzichtet hat.

Es ist für uns unabdingbar, dass dies auch im Aargau entsprechend geregelt wird und wir erwarten für die Beratungen im Grossen Rat eine entsprechende Anpassung/Ergänzung des Gesetzes. Die Mitte hofft, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat ein ergänztes Gesetz unterbreiten wird, dem sie dann auch zustimmen kann.
Maya Bally
Nationalrätin | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau

Vernehmlassungsantwort

Ansprechperson

Engagiere dich