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Standortwahl Tiefenlager für radioaktive Abfälle

21. Juni 2022

Interpellation Andreas Meier, Die Mitte, Klingnau, René Huber, Die Mitte, Leuggern, André Rotzetter, Die Mitte, Buchs, vom 21. Juni 2022 betreffend allfälligen Einwand des Kantons Aargau bei der Standortwahl eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle.

Text:
Die Regierung wird um Antwort und Stellungnahme zu Fragen betreffend der aktuellen Phase zur Erarbeitung des Rahmenbewilligungsgesuchs, RBG) gebeten.

Begründung
Vorbereitend auf die vertieften volkswirtschaftlichen Untersuchungen in der Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager (SgT) besteht die Sorge, dass negative Auswirkungen für die Aargauer Volkswirtschaft entstehen.

Erkennt die Regierung nachstehende Fragen für die Standortbeurteilung und für die Aargauer Volkswirtschaft als relevant?

  1. Der Aargau ist ein Bäderkanton; kann ein Tiefenlager im Einflussgebiet des Tiefengrundwassers (namentlich des Thermalwassers) dessen Nutzung gefährden und dem Image der Aargauer Bäder schaden?
  1. Das Tiefengrundwasser birgt ein grosses geothermisches Energiepotenzial für aktuelle und zukünftige Fernwärmenetze (Refuna). Kann ein Tiefenlager seine Nutzung gefährden?
  1. Untergräbt ein Tiefenlager in der Tourismusregion Jurapark die Bemühungen von Aargau Tourismus? Mindert sich dadurch die Wertschöpfung im Jurapark?
  1. Die Anlage «SwissFEL» ist in hohem Masse erschütterungsempfindlich. Stört die bergmännische Exkavation eines komplexen Schacht- und Stollensystems im Nahbereich diese sensible Anlage?
  1. In den geologischen Tiefenstrukturen des sogenannten Nordschweizer „Permokarbontrogs“ lagern nachweislich Ressourcen von Kohle und Kohlenwasserstoffen. Zudem bieten diese geotektonischen Verhältnisse hervorragende Voraussetzungen für die Erschliessung und Nutzung der Tiefengeothermie. Wird eine zukünftige Nutzung dieser Energiepotenziale aus dem Permokarbontrog durch ein Tiefenlager in weiten Bereichen erschweren oder verunmöglichen?

Zusammenfassung:
Die Nagra präsentierte im ersten Quartal dieses Jahres ihre Bohrergebnisse und somit endet die Tiefenbohrkampagne. Laut der Nagra sind die Resultate sehr zufriedenstellend, man habe nun für alle Regionen ein „vollständiges Bild“ des Untergrunds. Auf den Herbst dieses Jahres will die Nagra ihren eigentlichen Standortvorschlag vorlegen. Dies ist der wichtigste Meilenstein der Etappe 3. Faktisch ist dieser Vorschlag standortbestimmend, obwohl er erst als Vorbereitung der Rahmenbewilligungsgesuche genannt wird. In der Stellungnahme des AdK zur Etappe 2, welche noch die am wenigsten geeigneten Standorte ausschied, wird auf die Etappe 3 verwiesen, in welcher der Nennung des Standorts dieser Auswahl höchste Bedeutung zukommt: «Ein Rückkommen auf andere Standorte wäre nur schon politisch nicht vermittelbar…, faktisch erfolgt mit diesem Schritt die Standortwahl für ein oder zwei geologische Tiefenlager.»

Wir danken bereits im Voraus der Aargauer Regierung für Ihre Beantwortung und hoffen, dass sie sich auch in dieser epochalen Angelegenheit für unseren Kanton einsetzt und sich gegebenenfalls gegen einen Vorschlag «Jura Ost» einbringt

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