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Standesinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe

10. Mai 2016

Antrag auf Direktbeschluss der CVP-Fraktion (Sprecherin Marianne Binder-Keller, Baden) vom 10. Mai 2016 betreffend einer Standesinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe

Text:
Namens des Kantons Aargau soll der Bund mit einer Standesinitiative dazu aufgefordert werden, die Diskriminierung verheirateter Paare und Paare in eingetragenen Partnerschaften gegenüber Konku-binatspaaren zu beseitigen. Sowohl bei den Steuern wie auch bei den Sozialversicherungen.

Die Bundesverfassung wird folglich wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 2 (neu)
Die Ehe und eingetragene Partnerschaften bilden in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemein-schaft von zwei Menschen. Sie dürfen gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.

Begründung:
Am 28. Februar 2016 hat das Schweizer Stimmvolk äusserst knapp eine Initiative abgelehnt, welche die Diskriminierung verheirateter Paare und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren beseitigen wollte. Bei den Steuern und bei den Sozialversicherungen. Die Stände haben mit überwäl-tigender Mehrheit zugestimmt. Der Kanton Aargau mit annährend 53 Prozent. Damit zeigte der Souverän seinen klaren Willen die verfassungswidrige Pendenz aus dem Jahre 1984 endlich vollständig zu beseitigen.
Analog zu den meisten Kantonen setzen wir auf die gemeinsame Besteuerung. Verschiedentlich hat sich die kantonale Finanzdirektorenkonferenz gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen, weil sie mit den 1, 6 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen einem immensen administrativen und fi-nanziellen Mehraufwand für die kantonalen Steueradministrationen gleich kommt. Eine Mehrbelastung offensichtlich aber auch für den Steuerzahler. In Deutschland dürfen die  Paare wählen zwischen individueller und gemeinsamer Besteuerung. 92% wählt die gemeinsame. Das zeigt, dass die gemeinsame Besteuerung auch aus familien-und gesellschaftspolitischer Sicht liberal und zeitgemäss ist. Angesichts der Tatsache, dass sich heute über 75% der Paare Familienarbeit und Erwerbsarbeit teilen, sollte es keine Rolle spielen, wer von den beiden Elternteilen in welcher Lebens-phase und in welchen Pensen wie viel zum gemeinsamen Familieneinkommen beiträgt. Beide Beiträge sind gleichwertig. Ideal ist aus diesen Überlegungen das Vollsplittingmodell.
Auch bei den Sozialversicherungen sollen die Ungerechtigkeiten beseitigt werden. Verheiratete und eingetragene Rentnerpaare erhalten heute beispielsweise nur 150% der Maximalrente.

Zwar wurde in der Frühjahrssession 2016 als Folge des Volksentscheides vom 28. Februar auf Bundesebene mit zwei Vorstössen reagiert. Im Ständerat mit einer Motion, welche die gemeinsame Besteuerung beinhaltet und mittels Splittingmodell löst. Im Nationalrat mit einem Vorstoss, welche auch bei der AHV die Ungerechtigkeiten beseitigen soll. Doch in Anbetracht der Tatsache, dass das Bun-desparlament seit mehr als dreissig Jahren keine Lösung findet und sich in Systemdiskussionen verliert, erachten wir die Standesinitiative als richtig. Sie soll den Druck aufrecht erhalten, um Ehepaaren und eingetragenen Paaren endlich Gerechtigkeit zukommen zu lassen.

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