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Stärkung der Ausbildungsqualität in den Ausbildungsinstitutionen

28. Juni 2022

Motion Edith Saner, Mitte, Birmenstorf (Sprecherin), René Huber, Mitte, Leuggern, Andre Rotzetter, Mitte, Buchs, Colette Basler, SP, Zeihen, Nicola Bossard, Grüne, Kölliken, Simona Brizzi, SP, Ennetbaden, Therese Dietiker, EVP, Aarau, und Ignatius Ounde, GLP, Gränichen, vom 28. Juni 2022 betreffend Stärkung der Ausbildungsqualität in den Ausbildungsinstitutionen (Spitäler, Kliniken, Pflegeinstitutionen, Spitex)

Text:
Der Regierungsrat stellt sicher, dass im Rahmen der Ausbildungsoffensive die finanziellen Mittel primär für die Verbesserung der Qualität in der praktischen Ausbildung und nicht für zusätzliche Quantität zur Verfügung gestellt werden. Der Kanton übernimmt die zusätzlichen Kosten, welche nicht durch das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) oder Dritte (zum Beispiel Bund) abgegolten werden.

Begründung:
Spitäler, Pflegeinstitutionen und Spitexorganisationen sind seit 2016 der kantonalen Ausbildungsverpflichtung unterstellt. Der Kanton macht verbindliche Vorgaben zur Anzahl der benötigten Ausbildungsplätze und finanziert diese mit einem Bonus/Malus-System. Die Anzahl Studierender und Lernender hat durch die Ausbildungsverpflichtung erfreulicherweise zugenommen. Die Quantität ist
damit erreicht, bei der Qualität besteht Handlungsbedarf:

  1. Berufsbildner/-bildnerinnen sollten ihre Funktion so wahrnehmen, dass sie in dieser Funktion nicht zusätzlich auf dem Stellenplan einer Pflegestation angerechnet werden, sondern ihre Arbeitszeit anhand eines für alle gültigen Betreuungsschlüssels pro Lernende/Studierende der Ausbildung widmen können.
  2. Auf Studierende und Lernende kann in der Praxis nicht verzichtet werden. Sie werden aktuell dem Stellenplan angerechnet. Dies sollte geändert werden. Zu prüfen ist eine abgestufte Anrechnung aufgrund des Ausbildungsstandes nach dem ersten Lehrjahr.
  3. Die Weiterbildung der Berufsbildnerinnen/-bildner soll als Qualitätsstandard für alle gelten.
  4. Richtwerte für den Zeitaufwand pro Auszubildende (Betreuungsschlüssel) sollen zur Arbeitsgrundlage der Berufsbildung in der Praxis gehören.

Mitunterzeichnet von 12 Ratsmitgliedern

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