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Auch für den Aargau ein Sportgesetz

23. Februar 2024

Sport ist gesellschaftlich für alle Altersgruppen und für die Gesundheit der Bevölkerung von grosser Bedeutung. Von diesem Grundsatz ist auch Die Mitte Aargau überzeugt.

Der Bund hat in seinem 2011 erlassenen Sportförderungsgesetz die Förderung von Sport und Bewegung als eine staatliche Aufgabe definiert. Die Kantone sind dabei Vollzugs- und Kooperationspartner des Bundes. Bereits 19 Kantone haben nachgezogen und ein Sportgesetz erlassen. Mit einem modernen, schlanken und zeitgemässen Sportgesetz will nun auch der Kanton Aargau die gesamte Bandbreite der Sportfördermassnahmen, die Finanzierung sowie die Organisation und Zuständigkeiten regeln. Dass die Gemeinden vermehrt bei der umfangreichen Sportförderung einbezogen werden, erachtet Die Mitte als wichtiger Schwerpunkt. Es geht beispielsweise um den Vollzug von J+S, die Förderung des freiwilligen Schulsports, die Unterstützung von Sportorganisationen sowie den Bau, die Sanierung und den Unterhalt von Sportbauten und -anlagen. Die Kooperation zwischen Kanton und Gemeinden soll geregelt und gefördert werden. Besonders die gemeindeübergreifende Sportanlagekoordination ist bei immer knapper werdenden Ressourcen und vermehrtem Bedarf nach hochmodernen Anlagen ein wichtiges Thema. Vorgesehen ist neu von Seite Kanton eine Datengrundlage in Bezug auf Inventar der Sportanlagen. Das kann aus Sicht unserer Partei Sinn machen. Der bürokratische Aufwand dazu sollte aber kleingehalten werden.

Ebenfalls neu setzt der Kanton einen Schwerpunkt in der Gleichbehandlung und Integration, und will sich für fairen und sicheren Sport einsetzen, um das psychische und physische Wohl aller am Sport beteiligten Personen sicherzustellen. Als Grundlage dient eine vom Bund beschlossene Neuregelung. Zur Unterstützung und Einhaltung der sportethischen Grundsätze soll für den Aargauer Sport eine Beratungsfunktion eingerichtet werden. Diese soll auch den Wissensaustausch zwischen der nationalen Ebene bis hin zu den Gemeinden fördern und sichern. Die Mitte ist gespannt, wie dies im Gesetzesentwurf vorgelegt wird.

Der Swisslos-Sportfonds ist weiterhin die Hauptfinanzierungsquelle. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, Projekte von besonderer kantonaler Bedeutung subsidiär zum Sportfonds zu unterstützen. Diese zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten ist aus unserer Sicht prüfenswert.

Die Mitte Aargau begrüsst auf den ersten Blick dieses Sportgesetz und wird sich an der Vernehmlassung beteiligen.

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