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Spitalgesetz: Zu viele Fragen offen

17. Januar 2019

Die CVP Aargau fordert eine inhaltliche und kommunikative Nachbesserung. Zu viele konkrete Fragen bleiben offen und müssen selber interpretiert werden.

Vision 2035
Mit seiner Vision 2035 der Spitallandschaft zeichnet der Regierungsrat ein Bild, das mehr Verwirrung stiftet als Klarheit schafft. In den Regionen der heutigen Regionalspitäler nimmt die Bevölkerung die Vision als Bedrohung wahr. Sie befürchten ihre Spitäler zu verlieren. Die aargauische Definition der Grundversorgung als Basisangebot für alle Spitäler verstärkt die Ängste, da die finanzielle Grundlage für die Existenz der Regionalspitäler so nicht gegeben ist. Der Regierungsrat sollte klar aufzeigen, dass Regionalspitäler mehr sein können als nur Ambulatorien. Grundsätzlich setzt sich die CVP dafür ein, dass die Versorgung primär dort erbracht wird, wo sie gleichzeitig qualitativ hochstehend und wirtschaftlich effizient ist – unabhängig von der Art des Spitals.

Die Bedeutung der Regionalspitäler könnte sich wegen der Bevölkerungsentwicklung und dem medizinischen Fortschritt auch anders als in der Vision 2035 angedacht verändern. Bis 2035 werden für die Regionen grosse Bevölkerungszunahmen prognostiziert (alleine für das Freiamt plus 100’000 Personen). All diese zusätzlichen Bedürfnisse können weder in Aarau noch in Baden abgedeckt werden, ausser man würde dort massiv ausbauen. In der Zwischenzeit gibt es aber Erkenntnisse, dass ein Spital ab einer gewissen Grösse unüberschaubar und schwerfällig wird.

Organisation der kantonseigenen Spitäler

Die CVP befürwortet die Bündelung von hochspezialisierter Medizin. Diese dem Markt zu überlassen, würde zu einer kaum bezahlbaren medizinischen Versorgung der Bevölkerung führen. Zur Steuerung hat der Kanton das Bewerbungsverfahren für die Spitalliste. Hier braucht es klare und mutige Entscheide. Diese bringen den Kanton weiter als eine strategische Holding. Die Regelung des geltenden Spitalgesetzes zur Organisation der kantonseigenen Spitäler hat sich bewährt, weshalb die CVP daran festhalten will. «Sehr erstaunt ist die CVP Aargau deshalb über den Vorschlag der Holdingstruktur. Bei der letzten Revision des Spitalgesetzes wurde dieser Ansatz von der Regierung nicht mehr weiterverfolgt, nachdem die Vernehmlassungsantworten dazu vernichtend waren», so Grossrat Andre Rotzetter. «Es stellt sich die Frage, wieso die Regierung versucht, den schlechten Wein in neuen Schläuchen zu präsentieren. Holdingstrukturen eignen sich für international tätige Firmen und nicht für „staatsnahe Betriebe“.»

Aus der Botschaft von 2002:
Wie das Ergebnis der Vernehmlassung zeigt (vgl. Ziffer 4), erhielt keine der beiden Varianten mehrheitlichen Zuspruch. Verschiedene Diskussionen, aber auch Beiträge in Medien haben berechtigte Zweifel an der politischen Machbarkeit des 1-AG-Modells aber auch des 3-AG-Modells mit Holdingstruktur aufkommen lassen. Das 3-AG-Modell mit Holdingstruktur wurde schliesslich nicht weiter verfolgt, weil eine Holding an sich ein sehr komplexes Gebilde mit vielen Organisationsebenen ist, das sich vor allem für international tätige Grossfirmen eignet, weniger aber für ein kantonal orientiertes Unternehmen. In dieser Ausgangslage wurden weitere Varianten, so insbesondere das 3-AG-Modell (ohne Holdingstruktur) in die weitere Überprüfung miteinbezogen.

Ambulant vor stationär
Die medizinisch mögliche Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich ist erwünscht und ökonomisch sinnvoll. Der Kanton soll ab dem 1. Januar 2019 die Bundesregelung zur Anwendung bringen. Interkantonal unterschiedliche Regelungen lehnt die CVP ab. Das Konzept «Ambulant vor stationär» soll aber auch konsequent in der Rehabilitation umgesetzt werden.

Sektorisierte psychiatrische Versorgung
Ambulante und teilstationäre Angebote ergänzen und entlasten die stationäre Versorgung optimal und führen zu einer substantiellen Kosteneinsparung bei besserer Qualität. Die CVP Aargau begrüsst die vorgesehene rechtliche Grundlage zur Finanzierung von sektorisierten psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen. Damit lässt sich die Versorgung der Bevölkerung verbessern und gleichzeitig sind substanzielle Kosteneinsparungen möglich.

Gesetzliche Grundlage für Gemeinwirtschaftliche Leistungen
Die Verankerung der Beiträge für Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) im Gesetz ist richtig und überfällig.

Entmachtung des Grossen Rates
Die Kompetenzen von Regierungsrat und Verwaltung sollen ausgebaut werden, der Grosse Rat hingegen würde einen Teil seiner heutigen Kompetenzen verlieren. Dies zeigt sich exemplarisch bei den verschiedenen Delegationsnormen, mit denen der Regierungsrat die Kompetenz zur Regelung auf Verordnungsstufe erhält. Dies betrifft beispielsweise die

  • Standards für die Datenlieferung
  • Kriterien für Grundversorgung und Nebenstandorte
  • Bewilligungsvoraussetzungen
  • Meldepflichten der Spitäler
  • Anforderungen und das Bewerbungsverfahren für die Spitalliste
  • Liste von Behandlungen, welche ambulant durchgeführt werden müssen
  • Organisation der Rettungsdienste
  • gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Die CVP ist mit dieser Kompetenzverschiebung nicht einverstanden. Viele der vorgeschlagenen Regulierungen und deren Handhabungen werden erst in Form von Verordnungen konkretisiert. Die im Aargau bewährte Praxis, dass der Regierungsrat seine Verordnungsentwürfe dem Grossen Rat vor der zweiten Gesetzeslesung zur Kenntnis vorlegt, muss zwingend auch beim Spitalgesetz zur Anwendung kommen.

Organisation und Finanzierung Rettungsdienst
Der Rettungsdienst gehört aus Sicht der CVP zum Angebot der Grundversorgung und kann daher nicht an die Akutspitäler delegiert werden. Dies würde die Qualität massiv beeinflussen. Die heutige Aufteilung der Gebiete hat sich grundsätzlich bewährt. Es würde Sinn machen, wenn der Kanton den Auftrag für den Rettungsdienst zusammen mit den Leistungsaufträgen vergeben und den Betrieb mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen unterstützen würde.

Vernehmlassungsantwort der CVP Aargau

Vernehmlassungsantwort

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