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Sicherstellung der Spezialberatungen: Schuldenberatung und Beratung von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind im Kanton Aargau

20. März 2018

Postulat Andre Rotzetter, CVP, Buchs (Sprecher), Dr. Martina Sigg, FDP, Schinznach, Therese Dietiker, EVP, Aarau, Dr. Jürg Knuchel, SP Aarau, Dr. Severin Lüscher, Grüne, Schöftland, und Clemens Hochreuter, SVP, Erlinsbach, vom 20. März 2018 betreffend Sicherstellung der Spezialberatungen: Schuldenberatung und Beratung von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind im Kanton Aargau

Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Spezialberatungen: Schuldenberatung und Beratung von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, im Kanton Aargau sichergestellt sind. Zudem soll der Regierungsrat den Anbietern dieser Beratungen Planungssicherheit geben.

Begründung:
In den Bemühungen um ausgeglichene Staatsfinanzen beantragte der Regierungsrat dem Grossen Rat den Verzicht auf die Dienstleistung Schuldenberatung und auf die Beratung Nicht-IV-Berechtigter. Dies wurde sowohl von der Kommission Gesundheit und Sozialwesen, wie vom Grossen Rat abgelehnt. In den jeweiligen Botschaften, die zur Kündigung der Leistungsverträge mit den Anbietern dieser Beratungen geführt hätten, lieferte der Regierungsrat die Argumente gegen die Kündigung gleich mit.
Der Beitrag des Kantons an die Schuldenberatung beträgt jährlich Fr. 230‘000.-. Nachweislich werden aber langfristig und dauerhaft Steuerschulden von Fr.ca. 400‘000.- jährlich verhindert. Zudem profitieren viele Firmen von dieser Massnahme. Die Gesamtverschuldung der Hilfesuchenden betrug 2016 rund 23’554’459 Franken (rund 96’141 Franken pro Haushalt). Bei 83 Prozent der Haushalte bestanden Steuerschulden, bei 53,5 Prozent Krankenkassenschulden und bei 44,5 Prozent Kreditschulden.
Der Leistungsvertrag mit der Pro Infirmis zum Betrieb der Beratung von Nicht-IV-Bezügern in der Höhe von Fr. 200‘000.- spart nachweislich Fr. 1.1 Mio. an zukünftigen Sozialhilfekosten. Die Notwendigkeit dieser Beratung wurde bis dato weder von den Gemeinden noch vom Regierungsrat verneint. Aufgrund des Abschlussberichts vom 25. August 2015 konnten im Jahr 2012 94 %, im Jahr 2013 89,6 % und im Jahr 2014 87 % der Ratsuchenden ihre wirtschaftliche Selbständigkeit erhalten. Durch die Beratung von Pro Infirmis wird nachweislich Sozialhilfeabhängigkeit vermieden.
Werden die beiden Beratungsangebote im Kanton Aargau eingestellt, so hat dies neben den negativen Folgen für die Staats- und Gemeindefinanzen auch Auswirkungen auf die Schicksale der einzelnen Betroffenen. Die Postulanten betrachten deshalb diese Beratungen als Pfeiler der Prävention in der sozialen Sicherheit des Kantons Aargau.
Für die Anbieterorganisationen und deren Angestellte sind die jährlichen Spardiskussionen im Dezember eine enorme Belastung. Es kann nicht sein, dass diese Organisationen erst im Dezember die Sicherheit erhalten, dass sie das Beratungsangebot im unmittelbar bevorstehenden Budgetjahr weiter anbieten können und in welchem Umfang dies möglich ist. Zwar verstehen die Postulanten, dass der Regierungsrat der Ansicht ist, dass die Kostenübernahmen Sache der Gemeinden sind. Sie sind letztlich die grossen finanziellen Nutzniesser dieser Angebote. Da die Gemeinden von sich aus nicht bereit sind, diese Kosten zu übernehmen, müsste der Regierungsrat entweder eine Gesetzesänderung herbeiführen, die die Gemeinden dazu verpflichtet, oder aber der Kanton hält die Leistungsaufträge und die finanzielle Unterstützung für diese beiden Beratungsleistungen selber aufrecht, quasi als Dienstleistung an die Gemeinden.

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