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Sensibilität der Regierung gegenüber häuslicher und familiärer Gewalt an Männern

11. Dezember 2018

Interpellation Marianne Binder, Baden, vom 11. Dezember 2018 betreffend Sensibilität der Regierung gegenüber häuslicher und familiärer Gewalt an Männern

Text und Begründung
Die kürzlich angekündigte Schliessung des Männerhaus ZwüscheHalt im Kanton Aargau wirft Fragen auf. Wo häusliche Gewalt gegenüber Frauen endlich und zu Recht immer ernster genommen wird, gehört diejenige gegenüber Männern zu den tabuisierten Themen. In unserer Gesellschaft gilt es als akzeptiert, dass ein Opfer eine Frau zu sein hat und ein Täter ein Mann. Das mag statistisch gesehen, was die physische Gewalt betrifft, eine gewisse Nachvollziehbarkeit aufweisen, doch erfasst das die Komplexität von Gewalt im familiären Bereich nicht, was ja auch wiederum Auswirkungen auf das Kindswohl hat. Die Betroffenen haben oft grosse Hemmungen, über ihre Situation zu sprechen.

Die eidgenössischen Räte haben im Mai 2017 die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 20111) genehmigt. Die Konvention zielt darauf ab, jegliche Form von Gewalt gegen Frauen, einschliesslich häuslicher Gewalt, zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. In Artikel 2, Abs. 2, werden die Vertragsparteien ermutigt, das Übereinkommen auf alle Opfer häuslicher Gewalt, also auch auf männliche Opfer anzuwenden.

Gemäss der Eidg. Kriminalstatistik 2009-2017 ist jedes fünfte Opfer von häuslicher Gewalt männlich2. Das einzige Männerhaus in der Schweiz im Kanton Aargau hat bis heute keinen Leistungsvertrag und erhält keinerlei staatliche Finanzierung. Das Männerhaus hat offensichtlich mit finanziellen Problemen zu kämpfen 3 4. Oliver Hunziker, Präsident des Männerhaus ZwüscheHalt empfindet die Zusammenarbeit mit einigen Institutionen als ungenügend, allgemein spüre man zu wenig Rückhalt im Kanton, insbesondere, was die finanzielle Situation betrifft. Aufgrund der spezifischen Situation männlicher Opfer ist ausserdem auch die Finanzierung via Opferhilfegesetz sehr selten möglich; betroffene Männer werden selten finanziell unterstützt, da sie in der Regel arbeitstätig sind. Dies führt dazu, dass die Männer zum minimalen Sozialtarif untergebracht werden müssen. Diesen Betrag müssen die Betroffenen häufig selber bezahlen. Trotzdem müssen Fixkosten wie Löhne und Miete bezahlt werden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Nimmt der Regierungsrat die Situation der betroffenen Männer ernst? Ist ihm die schwierige Situation bewusst?
  2. Sind die involvierten Stellen, insbesondere die Polizei genügend geschult im Umgang und Erkennung gewaltbetroffener Männer?
  3. Ist die Ausbildung und vor allem die Sensibilität der Polizei ausreichend?
  4. Sieht der Kanton Aargau Bedarf für Schutzinstitutionen, welche auch Männern offen stehen?
  5. Ist der Kanton bereit, für diese Institutionen finanzielle Sockelhilfen zur Verfügung zu stellen?

1https://rm.coe.int/1680462535

2 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/haeusliche-gewalt.html

3https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/es-war-das-erste-seiner-art-nun-steckt-das-maennerhaus-aargau-in-schwierigkeiten-133737979

4https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/verein-zwueschehalt-das-aargauer-maennerhaus-wird-geschlossen

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