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Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen

26. November 2019

Postulat der Fraktionen der CVP, FDP (Sprecher Herbert H. Scholl, Zofingen) und SVP vom 26. November 2019 betreffend Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen

Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat mit der nächsten Steuergesetzrevision, die auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, Bericht und Anträge zur Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen mit dem Ziel zu unterbreiten, dass diese im Mittelfeld vergleichbarer Kantone liegen werden.

Begründung:
Die Gewinnsteuersätze im Kanton Aargau betragen in der oberen Tarifstufe 18,6 % und in der unte-ren Tarifstufe 15,1 %. Diese Sätze sind bei der letzten Reform der Unternehmenssteuern zur kantonalen Umsetzung der Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)19 unverändert geblieben. Andere Kantone hingegen haben diese Sätze deutlich gesenkt, so Basel-Stadt von 22,18 % auf 13,04 %. Der Aargau gehört zurzeit in die höchste Gruppe der Unternehmenssteuern. Während die hochspezialisierten Firmen Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Patentboxen geltend machen können, trifft dies für zahlreiche mittelständische und grosse Unternehmen mit gutem Geschäftsgang und entsprechenden Gewinnen nicht zu. Sie sind im Wettbewerb mit Unternehmen in anderen Kantonen nun deutlich benachteiligt. Der Aargau hat denn auch im Kantons-ranking der CS seinen Podestplatz verloren. Wertvolle Arbeitsplätze und die damit verbundenen Steuereinnahmen sind gefährdet. Die aargauische Strukturschwäche nimmt zu. Im Rahmen der nächsten Steuergesetzrevision sind deshalb die Gewinnsteuersätze für Unternehmen so zu senken, dass diese in das Mittelfeld vergleichbarer Kantone zu liegen kommen.

Diese Revision ist zeitlich mit der geplanten Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungs- und Sparkapitalzinsen zu verbinden, so dass sie am 1. Januar 2022 in Kraft treten kann.

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