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Schaffung verlässlicher Grundlagen für das Budget 2021 bei den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Gesundheitswesen

3. Dezember 2019

Motion vom 03.12.2019 der CVP-Fraktion (Sprecher Andre Rotzetter, Buchs) zur Schaffung verlässlicher Grundlagen für das Budget 2021 bei den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Gesundheitswesen.

Text
Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat bis zur zweiten Lesung der Teilrevision des Spitalgesetzes den Entwurf für eine Verordnung zu den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) vorzulegen. In dieser Verordnung soll insbesondere festgelegt werden, in welchen Bereichen und in welcher Höhe der Kanton künftig Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen ausschütten will. Ferner sollen die Rahmenbedingungen für ein faires Bewerbungs- und Vergabeverfahren festgelegt werden.

Weiter soll der Regierungsrat die Spitäler und Kliniken anhalten, die Tarife (Baserates) mit den Kran-kenkassen so zu verhandeln, dass die ausgewiesenen Kosten inkl. der Vorhalteleistungen, wie im KVG vorgesehen, abgegolten werden und der längerfristige Bestand der Institution gewährleistet ist. Die voraussichtlichen Kosten des Kantons für gemeinwirtschaftliche Leistungen und kostendeckende Tarife sind im Budget 2021 einzustellen.
Der Begriff «Endversorger» soll in Absprache mit anderen Kantonen und den Krankenkassen geklärt und definiert werden.

Begründung
Im Rahmen der Sparpakete hat die Regierung die Spitäler und Kliniken angehalten, ihre Baserate tief zu halten und gleichzeitig wurde in Absprache mit den Leistungserbringen die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen jährlich um insgesamt 5.2 Mio. gekürzt. Die Folge ist, dass die Leis-tungserbringer nicht mehr alle genügende EBITDAR-, EBITDA- und EBIT-Marge erwirtschaften. Dies ist aber für die langfristige Versorgungsicherheit im Kanton Aargau notwendig. Der Regierungsrat fordert die betriebswirtschaftliche konsequente Führung der Kliniken und Spitäler. Deshalb müssen die Baserates neu verhandelt werden. Die Motionäre erwarten vom Regierungsrat, dass er diese Verhandlungen in positivem Sinn unterstützt.

In der anstehenden Spitalgesetzrevision sollen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen festgeschrieben werden, und die vom Kanton zur Versorgungssicherheit notwendigen Leistungen ausserhalb des KVG definiert und die Abgeltung geklärt werden. Neben den für die Versorgungssicherheit relevanten Leistungen für die gesamte Aargauer Bevölkerung ist auch die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sowie zur Abdeckung der Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen zu definieren. Um diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen und ihre Folgen für den kantonalen Finanzhaushalt genauer abschätzen zu können, soll bis zur zweiten Lesung geklärt sein, wie die Verordnung aussieht und wie die Rahmenbedingungen für ein faires Bewerbungsverfahren aussehen.

Der Begriff Endversorgerspital ist mit anderen Kantonen und den Krankenkassen zu klären und zu definieren, ein anderer Name wäre zu begrüssen.

Die CVP will auf das Budget 2021 Klarheit über das Gesamtpaket der gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

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