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Schaffung einer Übersicht zu den bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgten Privatisierungen sowie zur Abschaffung der Staatsgarantie von Kantonalbanken in der Schweiz

12. September 2017

Postulat der Fraktionen der CVP, der FDP und der SVP (Sprecherin Sabina Freiermuth, Zofin-gen) vom 12. September 2017 betreffend Schaffung einer Übersicht zu den bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgten Privatisierungen sowie zur Abschaffung der Staatsgarantie von Kantonalbanken in der Schweiz

Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, die notwendigen Grundlagen für eine strategische und risikobasierte Überprüfung der Eigentümerstrategie zur Aargauischen Kantonalbank (AKB) bezüglich Staatsgarantie und Rechtsform zu erarbeiten und dem Grossen Rat in einem Bericht eine Auslege-ordnung zu unterbreiten. Dabei sind insbesondere folgende Analysen einzubeziehen:
a) Aufarbeitung und Darstellung von „Kantonalbankenkrisen“ in der jüngeren Vergangenheit
b) Darstellung der Gründe, Strategien, Prozesse und Konsequenzen von bis heute erfolgten Teilveräusserungen von Kantonalbanken in anderen Kantonen
c) Darlegung des Zusammenhangs der Staatsgarantie und der Rechtsformänderung bei einer teil-weisen oder vollständigen Privatisierung
d) Darstellung der möglichen finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden aus einer gesamtheitlichen Sicht (Verkaufserlös, Auswirkungen auf Ausschüttungen, Abgeltung Staatsgarantie, steuerliche Folgen u. a.)
e) Darstellung der möglichen Auswirkungen auf die AKB und den Bankenplatz Aargau

Begründung:
Der Regierungsrat erstellt und evaluiert in regelmässigen Abständen die Eigentümerziele und -strategie zu jeder seiner Beteiligungen. So wurden am 16. November 2016 die strategischen Interessen des Eigentümers Kanton Aargau an seiner Kantonalbank in einem sechsseitigen Bericht publiziert. Darin hält der Regierungsrat wie folgt fest: „Die vorliegende Strategie mit den Stossrich-tungen hat einen Zielhorizont von vier Jahren. Die Unternehmensstrategie der AKB ist darauf abzustimmen. Die Eigentümerziele richten sich an die Beteiligung. Die Stossrichtungen umfassen die beabsichtigten Änderungen des Kantons mit der Beteiligung. Die Eigentümerstrategie wird spätestens nach vier Jahren überarbeitet.“ Unter den genannten Stossrichtungen sind sowohl die Prüfung einer Beibehaltung der Beteiligung, einer Anpassung der Rechtsform wie auch die Prüfung der Staatsgarantie aufgeführt. Will der Regierungsrat seine sich selbst gestellte Aufgabe in den vorgegebenen vier Jahren erfüllen, so muss er bald tätig werden. Die Postulanten erachten deshalb eine frühzeitige Aufarbeitung der bis heute schweizweit erfolgten Veräusserungsprozesse sowie deren Folgen als sinnvoll und zweckmässig. Die Ergebnisse dienen als wertvolle Grundlage zur vom Regierungsrat beabsichtigten vertieften Prüfung sowohl der AKB-Beteiligung wie auch der Staatsgarantie.

Die Diskussion, ob der Kanton Aargau eine Bank als Staatsinstitut führen soll, wird in politischen Kreisen regelmässig geführt. Beispielsweise führt der Regierungsrat im August 2006 in seinen „Finanzpolitischen Zielen und Grundsätzen unter Grundsatz 10 wie folgt aus: „Unternehmungen im Eigentum oder mit Mehrheitsbeteiligung des Kantons, die keine öffentliche Aufgabe (mehr) wahrnehmen, sind unter der Bedingung eines existierenden Marktes in privatrechtliche Aktiengesellschaf-ten (formelle Privatisierung) und wenn immer politisch und betriebswirtschaftlich möglich in privates Eigentum (materielle Privatisierung) zu überführen.“

Das aus Sicht der Postulanten berechtigte Anliegen müsste dereinst eine Volksabstimmung überstehen. Aus diesem Grund ist die Bevölkerung frühzeitig in die Diskussion miteinzubeziehen und um-fassend zu informieren. Der geforderte Bericht dient dieser Zielsetzung.

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