Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den steuerlichen Abzug von energetischen Massnahmen
15. September 2025
Motion der Fraktion Die Mitte (Sprecherin Monika Baumgartner, Tegerfelden) vom 9. September 2025 betreffend Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den steuerlichen Abzug von energetischen Massnahmen (unter dem Vorbehalt, dass der Eigenmietwert mit der Abstimmung vom 28. September 2025 abgeschafft wird)
Text:
Sollte das Volk die Objektsteuer bei Zweitliegenschaften am 28. September 2025 annehmen, wird der Regierungsrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen im Steuergesetz des Kantons Aargau zu schaffen, damit steuerliche Abzüge für energetische Massnahmen auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts zulässig bleiben.
Begründung:
Am 28. September 2025 wird das Schweizer Stimmvolk über die Einführung einer Zweitliegenschaftssteuer und die gleichzeitige Abschaffung des Eigenmietwerts befinden. Falls diese Vorlage angenommen wird, schafft der Bund die bisherige Grundlage für die Besteuerung des Eigenmietwerts ab. Gleichzeitig bleibt es den Kantonen jedoch ausdrücklich erlaubt, bei den kantonalen und kommunalen Steuern weiterhin Abzüge für energetische Massnahmen im Gebäudebereich vorzusehen.
Die Mitte-Fraktion erachtet es als zentral, dass der Kanton Aargau diese Möglichkeit wahrnimmt und den Steuerpflichtigen Anreize für Investitionen in die Energieeffizienz und die Reduktion des CO₂-Ausstosses weiterhin bietet. Angesichts der energie- und klimapolitischen Herausforderungen ist es von grosser Bedeutung, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften Investitionen in erneuerbare Energien, Wärmedämmungen und weitere energetische Sanierungen steuerlich geltend machen können.
Wir beauftragen daher den Regierungsrat, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen im kantonalen Steuergesetz zu schaffen, damit Abzüge für energetische Massnahmen auch nach einer allfälligen Abschaffung des Eigenmietwerts weiterhin gewährleistet bleiben.