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Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die ambulante Kinder- und Jugendhilfe

16. Dezember 2020

Motion Cécile Kohler, CVP, Lenzburg, Simona Brizzi, SP, Ennetbaden (Sprecherin), Maya Bally-Frehner, CVP, Hendschiken, Colette Basler, SP, Zeihen, Severin Lüscher, Grüne, Schöftland, Jürg Knuchel, SP, Aarau, Sabina Freiermuth, FDP, Zofingen, Renata Siegrist-Bachmann, GLP, Zofingen, Andre Rotzetter, CVP, Buchs, Dominik Peter, GLP, Bremgarten, Suzanne Marclay-Merz, FDP, Aarau, Kathrin Hasler, SVP, Hellikon, Doris Iten, SVP, Birr, Ruth Müri, Grüne, Baden, Therese Dietiker, EVP, Aarau, vom 15. Dezember 2020 betreffend Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die ambulante Kinder- und Jugendhilfe

Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die ambulante Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen mit dem Ziel, die Organisation, die Leistungen sowie die Finanzierung der Hilfen für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit kantonsweit einheitlich zu regeln.

Begründung:
Die ambulante Kinder- und Jugendhilfe unterstützt die Familien in ihren Erziehungsaufgaben. Sie dient der Förderung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Sie fördert die körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie trägt dazu bei, Gefährdungen und Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen früh zu erkennen, zu vermeiden oder zu beseitigen.

Im Kanton Aargau ist die ambulante Kinder- und Jugendhilfe uneinheitlich geregelt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im ZGB, EG ZGB, Gesundheitsgesetz, Schulgesetz, Sozialhilfe- und Präven-tionsgesetz sowie der Kantonsverfassung. Eine übergeordnete gesetzliche Grundlage existiert nicht.

Schon länger wird in der Fachöffentlichkeit diskutiert, dass im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe der Föderalismus sehr unterschiedliche Angebots- und Steuerungsstrukturen hervorgebracht hat (vgl. Gabriel & Keller, 2017). Auch auf Bundesebene wurde das Problem erkannt: Im Rahmen der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses (Postulat Fehr 07.3725) durch das Bundesamt für Sozialversicherung wurden diese Strukturen thematisiert. Die dazu eingesetzte Arbeitsgruppe hob hervor, dass zur Sicherstellung förderlicher Entwicklungschancen für alle jungen Menschen eine ausdifferenzierte, qualitativ hochwertige Angebotslandschaft mit professionellen und vernetzten Leistungen notwendig ist und die Kantone dies sicherstellen müssen. Dieses Phänomen zeigt sich auch im Aargau: Die unterschiedlichen Angebotsstrukturen für verschiedene Lebenslagen bieten nicht überall gleichmässig ausgebaute öffentlichen Leistungen für ein förderliches und gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Die Verfügbarkeit der Leistungen ist regional deutlich unterschiedlich ausgeprägt und die Verfügbarkeit ist uneinheitlich. Es fehlt ein kantonsweiter Leistungskatalog. Mütter- und Väterberatung, frühe Förderung, Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, Jugend- und Familienberatungen, Alimentenhilfe, Gemeinwesenarbeit sowie Kindesschutzdienste bzw. Berufsbeistandschaften sind bezüglich Leistungsangebote von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausgestaltet.
Die Wohnortsgemeinden entscheiden über die Leistungen, die Koordination, die Trägerschaften und Finanzierung der Leistungen. Dies kann im Einzelfall nicht zielführend und nicht sachgerecht ausfallen, da finanzpolitische Kriterien über fachliche Leistungen entscheiden, weil fachliche Standards fehlen. Jede Subzielgruppe (sozial auffällige Schülerinnen und Schüler, psychisch belastete Kinder, Jugendliche und Familien, Vorschulkinder, Behinderte, Gewaltbetroffene, etc.) haben eine eigene Finanzierungsgrundlage und einen eigenen Leistungskatalog. Dies ist für die einzelnen Gemeinden, die Fachdienste sowie auch die Betroffenen unübersichtlich. Dieser «Flickenteppich» ist ineffizient und generiert hohe Koordinationskosten.

Die prekäre Situation im Aargau im Bereich Abklärungen und Beratungen wird auch in den Antworten des Regierungsrats in Bezug auf die steigenden Zahlen an Neuanmeldungen und Langzeitfällen im Schulpsychologischen Dienst (Postulat 20.120) wie auch in der Beantwortung der Interpellation 19.13 festgehalten. Es ist der Regierung zudem bewusst, dass die Beratung im Rahmen der persönlichen Hilfe sehr heterogen ist (vgl. Beantwortung der Interpellation 19.13 zur Frage 4). Die Versorgung durch die institutionelle Kinder- und Jugendpsychiatrie ist im Aargau prekär. Die Praxisdichte von Kinder- und Jugendpsyichiater*innen sowie Kinderärzt*innen ist gering und es fehlt an Nachwuchsfachpersonal. Die Fachstellen im Kinder- und Jugendbereich sind überlastet und einige Jugend- und Familienberatungsstellen wurden geschlossen. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie wird immer mehr mit nicht primär psychiatrischen Fragestellungen konfrontiert (hochstrittige Scheidungs-familien, psychosoziale Belastungssituationen von Eltern, Erziehungsschwierigkeiten von Eltern etc.).

Die Chancengerechtigkeit ist für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien im Kanton Aargau nicht gewährleistet, dadurch entsteht das Risiko von hohen sozialen Folgekosten. Je nach Struktur einzelner Gemeinden kann es zu «Sozialtourismus» kommen. Die ambulante Kinder- und Jugendhilfe hat ein grosses präventives Potenzial (Reduktion von Kindswohlgefährdungen, unnötigen sonderpädagogischen Massnahmen, Kriminalität, Früherkennung und -intervention bei psychosozialen Risikofaktoren etc.), welches bei mangelndem Angebot ungenutzt bleibt. Die Versorgungslandschaft im Aargau entwickelt sich künftig nach dem Grundsatz ambulant vor stationär, es werden teilstationäre Strukturen geschaffen, Lösungen und Angebote werden feldübergreifend erarbeitet (z.B. Jugendhilfe, Psychiatrie, Jugendanwaltschaft, Schule, etc.). Die aktuelle uneinheitliche Versorgungsstruktur kann diese Anforderungen nicht mehr erfüllen.

Die Planung des Leistungsangebotes, die Definition der Qualitätsvorgaben sowie die einheitlichen Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen sind notwendig, um die Chancengerechtigkeit von Kindern- und Jugendlichen gewährleisten zu können. Das bis 2022 laufende Programm zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Aargau dient der Bestandesaufnahme und Koordination bestehender Angebote. Die sehr unterschiedliche Ausgangslage für hilfesuchende Kinder, Jugendliche und Eltern wird mit diesem Programm offensichtlich nicht beleuchtet bzw. liegt die Schaffung oder der Ausbau der Angebote in der Kompetenz der Gemeinden. Charakteristisch ist, dass aufgrund fehlender kantonaler Statistiken eine übergeordnete Steuerung deutlich erschwert wird.

Kantonal einheitliche Leistungen, einheitliche Qualitätsvorgaben, einheitliche Finanzierungen und einheitliche Angebote führen zu einer effizienten Koordination und effektiven Leistungserbringung. Dadurch können weitere Kosten verhindert und mittel- und langfristig Kosten eingespart werden. Zur Gewährleistung des verfassungsmässigen Anspruches auf Chancengerechtigkeit ist eine einheitliche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche darf nicht an deren Wohnort scheitern.

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