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Schaffung der gesetzliche Grundlage für Observationen beim Verdacht auf Missbrauch der Sozialhilfe

22. November 2016

Motion der CVP Fraktion: Sprecher Andre Rotzetter, CVP, Buchs zur Schaffung der gesetzliche Grundlage für Observationen beim Verdacht auf Missbrauch der Sozialhilfe

Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, das kantonale Sozialhilfe-und Präventionsgesetzt soweit anzupassen, dass eine ausreichende gesetzliche Grundlage für Observationen im Missbrauchsfall besteht.

Begründung:
In einem UVG-Fall  hat der Menschenrechtsgerichtshof eine Observation mangels gesetzlicher Grundlage als unzulässig erklärt. In der Folge wird nun auf Bundesebene im ATSG eine gesetzliche Grundlage für alle Sozialversicherungen geschaffen, damit bei Verdacht auf Versicherungsbetrug Observationen veranlasst werden können. Kritisch ist die Situation in der Sozialhilfe. Da müssen kantonale Gesetze eine ausreichende Grundlage für Observationen bei Verdacht auf Missbrauch von Sozialhilfeleistungen vorsehen. Dies ist im Kanton Aargau nicht der Fall. Die CVP fordern daher eine entsprechende Anpassung des kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes.

Das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz ist das zentrale Auffangnetz für Menschen, die in einer Notlage sind. Ungerechtfertigter Bezug von Sozialhilfe schadet dem Image dieses wichtigen Auffangnetzes und den Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Deshalb soll auch im Aargau in Verdachtsfällen von grobem Missbrauch eine Observation möglich sein.

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