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Revision Strassengesetz: CVP begrüsst fixe und tiefere Gemeindebeträge

28. September 2020

Die CVP Aargau begrüsst die Revision des Strassengesetzes in der vom Regierungsrat im Anhörungsbericht vorgelegten Ausgestaltung. Insbesondere befürwortet sie, dass die Gemeinden bei der Mitfinanzierung der Kantonsstrassen im Innerortsbereich entlastet werden und zudem neu ein fixer Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden eingeführt werden soll.

Das bestehende Strassengesetz vermag die heutigen Anforderungen inhaltlich nicht mehr in allen Teilen zu erfüllen. So fehlt beispielsweise eine Regelung des Verkehrsmanagements. Zudem ist es in formaler Hinsicht veraltet. Die CVP begrüsst daher eine Revision des aktuellen Strassengesetzes.

CVP unterstützt Neuregelung Gemeindebeiträge
Die CVP Aargau ist mit den vom Regierungsrat in der Anhörungsbericht vorgeschlagenen Änderungen vollständig einverstanden. Insbesondere unterstützt sie die Neuregelung der Gemeindebeiträge. Nach bisherigem Recht leisten die Gemeinden an den Bau und Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen Beiträge zwischen 20 und 60 Prozent. Der Regierungsrat schlägt nun vor, die Gemeindebeiträge wieder auf das Niveau von 1971 zurückzusetzen und den Beitragssatz einheitlich auf 35 Prozent festzulegen. Damit werden die Gemeinden im Umfang von durchschnittlich jährlich 12,1 Millionen entlastet. Gleichzeitig wird auch eine Pendenz der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden aus dem Jahr 2018 mit der entsprechenden Revision des Finanzausgleichsgesetzes aufgearbeitet und der indirekte Finanzausgleich auch in diesem Bereich eliminiert. Eine Reduktion der Gemeindebeiträge ist insofern mehr als berechtigt, als der Steuerfussabtausch zwischen dem Kanton und den Gemeinden auf das Jahr 2018 hin bei der Festlegung der Gemeinde- und Kantonsbeiträge für die Strassenbaukosten im Innerorts nicht berücksichtigt worden ist.

Bei Umfahrungsstrasssen kein Feilschen wie auf einem orientalischen Basar
Die CVP Aargau begrüsst auch, dass auch im Bereich der Umfahrungsstrassen ein fixer Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden festgelegt wird. Das verhindert das Feilschen wie auf einem orientalischen Basar. Die CVP Aargau beantragt, dass auch die nötigen flankierenden Massnahmen von entlasteten Innerortsabschnitten (z. B. bei Umfahrungen) ins Gesamtprojekt integriert und nach dem neuen Verteilschlüssel des revidierten Strassengesetzes von 65 % Kanton und 35 % Gemeinde abgerechnet werden.

Einverstanden ist die CVP Aargau auch mit der ins Gesetz einfliessenden Konkretisierung der Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden bei der Projektierung und Realisierung von Kantons- und Gemeindestrassen.

Optimierungspotential bei Aufgaben- und Kostenteilung Strassenbeleuchtung
Bezüglich der Strassenbeleuchtung unterstützt die CVP Aargau im Grundsatz den Lösungsvorschlag gemäss der Anhörungsvariante. Der Eigentumsübergang der Strassenbeleuchtung im Innerorts von den Gemeinden zum Kanton soll dabei sukzessive erfolgen. Optimierungspotential weist nach Ansicht der CVP Aargau jedoch die im Anhörungsbericht vorgeschlagene Aufgaben- und Kostenteilung im Unterhalt und Betrieb zwischen Kanton und Gemeinden auf. Diese soll daher von einer gemischten Arbeitsgruppe (Kanton, Stadtwerke, kleinere Gemeinden und Städte) noch einmal im Detail besprochen werden, mit dem Ziel einer für alle Beteiligten möglichst wirtschaftlichen und effizienten Aufgabenerfüllung. Diese Lösung soll dann in die Verordnung aufgenommen werden.

Vernehmlassungsantwort

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